100 Jahre Fahrerlaubnisprüfungen in Hannover

„Eine kleine Chronik mit wichtigen Punkten in der nunmehr einhunder Jahre langen Geschichte des „“Führerscheins““ : 1900: Der Verkehr in Deutschland ist noch so gering, dass kein Bedürfnis für gesetzliche Regelungen besteht. 29. September 1903: Die erste grundsätzliche Regelung der Prüfung von Kraftfahrzeugführern erfolgt durch preußischen Ministerialerlass vom 29. September. Er empfiehlt, als Sachverständige die Ingenieure der DÜV hinzuzuziehen, die er für diese Aufgabe als „besonders geeignet“ hält. Der DÜV-Hannover, Vorgänger der heutigen TÜV NORD GRUPPE, beginnt im Geschäftsjahr 1903/1904 mit der Prüfung von Pkw-Führern. Die Sachverständigen des DÜV Hannover prüfen 20 Kraftfahrzeugführer. 1910: Die Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom Mai 1909 tritt in Kraft. Sie enthält als Anlage Anweisungen über die Prüfung von Kraftfahrzeugführern. Die Sachverständigen des DÜV werden zu „amtlich anerkannten Sachverständigen“ und sind generell für Fahrerlaubnisprüfungen zuständig. 1940: Die Fahrerlaubnisprüfungen werden von den Ingenieuren des Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK) übernommen. 1950: Nach Krieg und Währungsreform übernehmen die Sachverständigen der TÜV die Fahrerlaubnisprüfungen wieder. 1956: Der Multiple-Choice-Fragebogen für die theoretische Prüfung ersetzt nach und nach bis in die sechziger Jahre die mündliche Prüfung. 1957: Die Fahrlehrer-Verordnung tritt in Kraft. 1959: Neue Richtlinien für die Prüfung der Bewerber um eine Fahrerlaubnis setzen einen Schwerpunkt in der Fahrzeugtechnik. 1960: Der Führerschein Klasse 5 wird eingeführt. „Fahrräder mit Hilfsmotor“, die heutigen Mopeds, hatten zu viele Unfälle verursacht. 1963: Einführung von Fremdsprachbögen, um „Gastarbeitern“ und ihren Familien die theoretische Prüfung zu erleichtern. 1974: Theoretischer und praktischer Prüfungsteil werden nicht länger als Einheit angesehen. Bis dahin war es üblich, dass theoretischer und praktischer Teil am selben Tag abgelegt wurden und die bezahlte Gebühr für den praktischen Teil verloren war, sobald der Prüfling die Theorie nicht bestand. 1980: Der EU-Ministerrat beschließt die Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Führerscheine sollen gegenseitig anerkannt und Prüfungsanforderungen vereinheitlicht werden. 1986: Zum 1. November wird der Führerschein auf Probe für die Klassen 1, 1a, 1b und 3 eingeführt. Fahrschüler müssen am theoretischen Unterricht teilnehmen. 1987: Einführung von Dolmetscherprüfungen, um auch ausländischen Mitbürgern die Fahrprüfung zu ermöglichen, in deren Muttersprache es keine Fragebögen gibt. Alternativ können die Prüflinge auch mit Hilfe einer Minidisk ihre theoretische Prüfung ablegen: Die Prüfungsfragen werden dem Führerscheinbewerber jetzt vorgelesen. 230 Fahrerlaubnisprüfer werden beim TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.V. mit einem Laptop-System ausgestattet, das mit einer hauseigenen Software arbeitet und dem Prüfer ermöglicht, sich alle Daten des Prüflings auf seinen Rechner zu laden oder nach nicht bestandener Prüfung ein Protokoll auszudrucken, in dem die Fahrfehler des Prüflings chronologisch festgehalten sind. Fahrschüler müssen seit Juli in der theoretischen Prüfung auch die richtigen Antworten auf Fragen zum Thema Drogen geben. 1996: In Zusammenarbeit mit der Volkswagen AG entwickeln TÜV-Sachverständige das so genannte Handicap-Checkcar. Einen VW T 4 mit Hochdach, der mit einer Vielzahl von Messeinrichtungen zum rollenden Prüflabor umgerüstet wird. Mit seiner Hilfe können körperbehinderte Menschen die für die Bedienung erforderlichen Hilfsmittel erproben. 1998: Der Bundestag verabschiedet Verordnungspakete, die die Umsetzung der 2. EG-Führerscheinrichtlinie regeln. Die TÜV NORD GRUPPE bietet Fahrschülern in zwei Pilotregionen (Bremen und Bielefeld) an, ihre theoretische Fahrprüfung am PC abzulegen. 1999: Die neuen Führerscheinklassen, nach Buchstaben gegliedert, lösen die bisherigen Klassen ab. Auf die umfangreichen Änderungen der Fahrerlaubnisvorschriften reagiert die TÜV NORD GRUPPE mit intensiven Schulungen. Über eine Million Euro hat das Unternehmen in die Ausbildung von Fahrerlaubnis-Prüfern investiert. 2000: „Annex II“, die Anlage zur 2. Führerscheinrichtlinie wird veröffentlicht: Er enthält unter anderem eine stärkere Hinwendung zum klassenspezifischen Stoff sowie neue Grundfahraufgaben für die Lkw- und Busfahrerausbildung, zum Beispiel das Rückwärts heranfahren an eine Rampe. 2003: Der Bundesrat verabschiedet die Änderungen des „Annex II“. Damit können die neuen Anforderungen Mitte 2004 in Kraft treten.“