Wikipedia definiert das Ganze wie folgt: „Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.“ So weit, so gut. Aber dahinter steckt eine inzwischen hundertjährige Geschichte.
1912 stellte die „Internationale Feuerlösch-Gesellschaft mbH“, später TOTAL Feuerschutz GmbH, in Berlin den ersten „Schnell-Trocken-Feuerlöscher“ vor. Dieses Löschgerät wurde noch im gleichen Jahr durch das Kaiserliche Patentamt unter der Patentnummer 277836 v. z. B. 1912 „Druckgasfeuerlöscher mit einem als Druckmittel dienenden Löschgas“ patentiert. Es ist der Vorläufer aller heutigen Feuerlöscher und vereinfachte damit die Brandbekämpfung.
Entwicklung in Deutschland: der Wasserlöscher von Minimax
Ende 1902 gelang den Brüdern Wilhelm und Clemens Graaff und ihrem damaligen Konstrukteur Hans Mikorey die Entwicklung eines mobilen Wasserlöschers. Er wurde unter dem Namen „Excelsior 1902“ mit einem Löschmittelinhalt von sechs Litern verkauft. Dies war die Geburtsstunde der von der Form her sogenannten Spitztüte. Der Vertrieb erfolgte unter der Marke Minimax. Der Name war Ergebnis eines firmeninternen Preisausschreibens zur Namensgebung: „MINImum an Aufwand – MAXimum an Leistung“. 1904 erteilte das Kaiserliche Patentamt für den „Chemischen Handfeuerlöscher mit Griffhenkel an dem tragbaren Behälter“ die Patentschrift Nr. 175260.
Die äußerst erfolgreiche Vermarktung beruhte sicherlich auch auf den witzigen Slogans in der Werbung. Legendär waren damals beispielsweise „Feuer breitet sich nicht aus hast du Minimax im Haus“ oder aber „Minimax ist großer Mist, wenn du nicht zuhause bist“. Der Erfolg ließ auch nicht lange auf sich warten: 1903 wurden 20.000, ein Jahr später bereits 40.000 und 1909 unglaubliche 375.000 Löscher verkauft.
Sicherlich auch ein Grund der einfachen Bedienung. Durch Aufstoßen auf den Fußboden wurde ein Schlagstift ins Innere getrieben, der einen mit Salzsäure gefüllten Glasbehälter zersprengte. In der Natronlösung des Löschers entwickelte sich Kohlensäure, die mit einem Druck von bis zu fünf Atmosphären die Löschflüssigkeit bis zu zwölf Meter weit und zehn Meter hoch heraus spritzte. Um bei Minustemperaturen zu verhindern, dass sich im Ernstfall im Löscher nur Eis befindet, wurden dem Löschmittel damals schon den Gefrierpunkt senkende Zusätze beigemischt.
Für die Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren und die Minimax- Abteilungen, die als Löschtrupps auf Fahrrädern oder Motorrädern unterwegs waren, wurde sogar ein Spezialgerät, der sogenannte „MINIMAX F“, konstruiert: mit Trageriemen auf den Rücken zu schnallen. Das Gerät fasste immerhin neun Liter Salzlösung.
Da zu diesem Zeitpunkt die Automobilindustrie auch nicht untätig war und immer mehr Automobile auf die Straßen unterwegs waren, kam 1909 ein Autolöscher in den Handel, allerdings immer noch auf Wasserbasis. Um Platz zu sparen wurde er in der heute bekannten zylindrischen Form konstruiert. Damit war das Ende der Bauweise in Form der Spitztüte vorprogrammiert. Aus einem Prüfungsprotokoll des Preußischen Feuerwehr-Beirats vom 14. März 1914 geht hervor, dass damals ein Zweiliter- und ein Sechsliter-Tetralöscher von Minimax erfolgreich geprüft wurden. Die Druckerzeugung erfolgte immer noch mit Säureglastube und Natron. Für das Ablöschen von Benzinbränden war dieser zu jener Zeit der günstigste Löscher.
Der Trockenlöscher von TOTAL
1912 stellte dann die „Internationale Feuerlösch-Gesellschaft mbH“, später umbenannt in TOTAL Feuerschutz GmbH, in Berlin den ersten „Schnell-Trocken-Feuerlöscher“ vor. Dieses Löschgerät wurde noch im gleichen Jahr durch das Kaiserliche Patentamt unter der Patentnummer „277836 v. z. B. 1912 Druckgasfeuerlöscher mit einem als Druckmittel dienenden Löschgas“ patentiert. Es ist der Vorläufer aller heute gängigen Feuerlöscher und vereinfachte damit die Brandbekämpfung im erheblichen Maße. Durch diese Entwicklung erfolgten in der Zeit zwischen 1914 und 1938 insgesamt 44 Neuanmeldungen durch deutsche Unternehmen.
Schuld an den „Kinderkrankheiten“ dieses Löschers hatte vor allem das Löschpulver. Im Gegensatz zu den damals bekannten Löschmitteln wie Wasser, Kohlendioxid, Tetra oder Schaum war diese Mischung noch nicht fertig vorhanden. Das Löschvermögen wurde erst dann wesentlich verbessert, nachdem der Löscheffekt der Pulversalze aufgeklärt wurde. Bezeichnend für die Unkenntnis der Löschwirkung ist auch, dass bei der ersten Patentanmeldung des Pulverlöschers noch dem „Kohlendioxid als Löschgas und Druckmittel“ und nicht dem Löschpulver die Hauptlöschwirkung zugeschrieben wurde. Das beruhte auf dem Glauben, dass das Löschpulversalz in Form von Natron beim Löschen ausreichend Kohlendioxid und Wasser entwickeln würde, um den Brand zum erlöschen zu bringen.
Anfang der fünfziger Jahre hielt man die Möglichkeit ein Löschpulver auch für die Brandklasse A zu entwickeln für Utopie, jedoch gelang es 1959 ein Löschpulver zu entwickeln, das für die Brandklassen A, B und C endlich ein universelles Löschmittel darstellte. Unter dem Namen MULTI-TROXIN wird es heute noch hergestellt. Bald darauf folgten weitere Zulassungen von anderen Herstellern, die überwiegend bis heute mit sämtlichen erforderlichen Pulverlöschsorten am Markt vertreten sind. Durch die technische Weiterentwicklung der tragbaren Feuerlöschgeräte, die mittlerweile auch in Deutschland nicht mehr wegzudenken waren, wurden auch die verschiedensten Löschmittel entwickelt, wie z.b. Tetra. Als sich jedoch später herausstellte, dass die verwendeten Substanzen, nämlich Tetrachlormethan und Bromchlormethan, als toxikologisch bedenklich einzustufen sind, wurden Feuerlöscher ab 1964 bzw. 1975 nicht mehr damit befüllt.
In den folgenden Jahrzehnten wurden immer weitere Gesellschaften und Unternehmen gegründet, die sich mit der Produktion von tragbaren Feuerlöschgeräten befassten. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die GLORIA gegründet, die seit Jahren, gemessen an der Produktionskapazität, der Marktführer in Deutschland ist. Vergleichbar war hier nur die in der ehemaligen DDR tätige „Feuerlöschgeräte Neuruppin“, die vor der Wende rund eine Million Feuerlöscher pro Jahr produzierte. Es kamen dann Ende der siebziger Jahre, bedingt durch die Entdeckung zusätzlicher Löschmittel, wie HaIon, noch weitere Hersteller hinzu.
Deutsches Patent- und Markenamt
Löschvorrichtungen für Brände im Motorraum sind aus der Frühzeit des Automobils sehr viele bekannt. Als Beispiel mag das Patent DE 463 826 B (Figur 1) aus dem Jahre 1928 dienen. Die dort beschriebene Löschvorrichtung scheint auf den ersten Blick etwas skurril, ist aber in ihrer Einfachheit und Zweckmäßigkeit bemerkenswert. Sie besteht aus zwei Teilen: einer elektrischen Alarmvorrichtung und der Löschvorrichtung. Die Alarmvorrichtung besteht aus einem Streifen leicht brennbaren Materials, z.B. Celluloid, der mit einer Seite am Vergaser (e) und mit der anderen Seite an einem Drahtzug (h) befestigt ist. Der Drahtzug hält eine Feder (k) gespannt, die zwei elektrische Kontakte (i,m) in Abstand hält. Brennt nun dieser Streifen wegen eines Vergaserbrandes durch, wird der Seilzug frei und schließt über die Feder die Kontakte, die mit der elektrischen Hupe (n) verbunden sind. Dadurch wird die Hupe aktiviert und der Fahrer alarmiert. Nun kann dieser, solange er noch sicher durch die Spritzwand (a) vom Motorraum getrennt ist, händisch durch die Leitung (d) aus der Feuerlöschpatrone (b) durch Öffnen des Hahnes (c) eine über dem Vergaser (e) liegende Brause (f) aktivieren, die den Vergaserbrand löscht.