Was auf Autofahrer im neuen Jahr zurollt

ace logoStuttgart (ACE) 27. November 2014 – Für Autofahrer bleibt im Jahr 2015 das meiste genauso, wie es zuvor schon immer war: Von der viel beschworenen E-Mobilität fühlen sich erst wenige Konsumenten wirklich elektrisiert. Autonomes Fahren in Autos, die sich selbst steuern, auch das kommt erst später, aber es kommt, davon ist der ACE Auto Club Europa überzeugt. Der Club hat am Donnerstag in Stuttgart aufgelistet, womit Verkehrsteilnehmer im neuen Jahr absehbar zu rechnen haben. Der Katalog enthält neben diversen Rechtsänderungen rund um Auto und Verkehr unter anderem auch Hinweise auf neue Vorschriften für mehr Sicherheit in Kraftfahrzeugen. Was die umstrittene Pkw-Maut betrifft, lautet die Prognose des ACE: Vielleicht wird sie 2015 beschlossen, in Kraft gesetzt wird sie, wenn überhaupt, erst sehr viel später.

Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst: Was bringt 2015?

E-Mobilität

  • Elektromobilitätsgesetz tritt in Kraft – Im Frühjahr 2015 soll das neue Elektromobilitätsgesetz den Fahrern von Elektroautos Vorteile bescheren. Vorgesehen sind die Nutzung von Busspuren durch E-Autos, spezielle Zufahrtsrechte und kostenlose Parkmöglichkeiten auf ausgewiesenen Flächen. Die Entscheidung darüber, welche konkreten Privilegien tatsächlich gewährt werden, liegt allerdings bei den Städten. Diese haben sich gegen eine Bevorzugung von E-Autos ausgesprochen, weil damit Nachteile für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbunden sind, so die Befürchtung. Von dem Gesetz profitieren sollen neben reinen Elektroautos auch Hybridautos sowie Wasserstoff- beziehungsweise Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die infrage kommenden Fahrzeuge ein besonderes Kennzeichen bekommen. Laut ACE ist für im Ausland zugelassene Autos eine Kennzeichnung mittels einer Plakette vorgesehen.
  • Steuerbonus für Elektroautos wird eingeschränkt – Die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle läuft zum Jahresende 2015 aus. Halter von E-Autos, die zwischen 2016 und 2020 neu zum Verkehr zugelassen werden, profitieren nach Darstellung des ACE dann nur noch von einem fünf Jahre andauernden Erlass der Kfz-Steuer.

Güterverkehr

  • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr – Die Eingangsschwelle für Beförderungen mit sogenannten CEMT-Genehmigungen wurde auf einheitliche 3,5 t zulässige Gesamtmaße (zGG) abgesenkt. Für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 6 t zGG bzw. für Anhänger von nicht mehr als 3,5 t zGG wurden spezielle Nachweisblätter entwickelt, die ab dem 01.01.2015 beim Einsatz einer CEMT-Genehmigung für diese Fahrzeuge mitzuführen sind.

Hauptuntersuchung

  •  Prüfung wird genauer – Im Sommer 2015 sollen bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge Prüfadapter zum Einsatz kommen, mit denen die Funktionstüchtigkeit der werksseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme getestet wird. Der Adapter wird an die Fahrzeugschnittstelle angeschlossen und soll Manipulationen und Defekte anzeigen, wie der ACE erläutert. Bei der Bremsenprüfung wird ab 2015 die am Rad erreichte Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System abgeglichen. Die mit dem HU-Adapter ausgelesenen Werte des Bremsdrucksensors im ESP müssen den vorgegebenen Werten des Fahrzeugherstellers entsprechen.

Lkw-Maut

  • Französische Lkw-Maut auch auf Alternativstrecken – Am 1. Januar 2015 löst in Frankreich die „péage de transit poids lourds“ die ehemalige „écotaxe“ für alle Lkw über 3,5 t ab. Gebührenpflichtig sind damit zusätzlich zu den mautpflichtigen Autobahnen, Brücken und Tunneln etwa 4.300 km des Nationalstraßennetzes inklusive Alternativrouten. Fällig wird die Steuer auf nationalen und internationalen Transitrouten mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 2.500 Fahrzeugen des Schwerlastverkehrs pro Tag. Die Kosten berechnen sich nach der Achsenanzahl sowie der Euro-Schadstoffklasse des Fahrzeuges. Die Abrechnung erfolgt über eine On-Board-Unit.
  • Geltungsbereich erweitert – Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden die Mautsätze zum 1. Januar 2015 geändert. Lkw mit bis zu drei Achsen sollen künftig mit 12,5 Cent je Kilometer belastet werden. Bei vier oder mehr Achsen sollen es 13,1 Cent sein. Die Mautsätze gelten wie bisher einheitlich für Bundesautobahnen und die mautpflichtigen, vierspurigen Bundesstraßen. Die besonders schadstoffarmen EURO-VI-Lkw erhalten eine eigene günstigere Mautkategorie. Für Fahrzeuge, die schlechtere Abgaswerte als EURO VI aufweisen, wird ein an der Schadstoffklasse des Lasters festgemachter Aufschlag für die Luftverschmutzung erhoben. Zum 1. Juli 2015 erfolgt die Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen. Ab 2018 soll dann die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen erhoben werden. Ab 1. Oktober 2015 sieht das neue Bundesfernstraßenmautgesetzes eine Senkung der Gewichtsgrenze bei Lkw von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht vor. Der ACE hat sich bereits wiederholt dafür ausgesprochen, den straßengebundenen Güterverkehr stärker an den Sanierungskosten der Verkehrsinfrastruktur zu beteiligen.
  • Tschechien – Nach Plänen des tschechischen Verkehrsministeriums sollen 2015 die Lkw-Mautsätze für Autobahnen und Schnellstraßen angehoben werden. Je nach Kategorie des Wagentyps steigen die Mautkosten um 9,7 bis 30 Prozent. Die Mehreinnahmen von umgerechnet rund 22 Mio. Euro sollen für den Straßenbau genutzt werden.

ÖPNV

  •  Schwarzfahren wird teurer – Ab 1. Januar 2015 soll das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen um 50 Prozent teurer werden. Statt bislang 40 Euro werden dann 60 Euro Strafe fällig. Den deutschen Verkehrsverbünden entgehen nach Angaben des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VdV) pro Jahr rund 250 Millionen Euro an Einnahmen aufgrund von Schwarzfahrten.

Recht

  • Elektronischer Halterdatenaustausch in der EU – 2015 soll der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht, erläutert der ACE. Die Halterdaten dürfen ausschließlich nur zur Ermittlung von Fahrern benutzt werden, denen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen wird.
  • Erweiterte Fortbildungspflicht für Fachanwälte – Verkehrsanwälte sollen ihre Klienten künftig noch versierter beraten können. Vom 01.01.2015 an erhöht sich der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte gemäß §15 FAO von den bislang üblichen zehn Stunden auf mindestens 15 Stunden pro Jahr. Der ACE bietet für seine Vertrauensanwälte auch 2015 solche Fortbildungen an.
  • Geändertes Meldegesetz ab Mai 15 – Das im Mai 2015 in Kraft tretende Meldegesetz schiebt dem Missbrauch von Daten nun doch einen Riegel vor. Einwohnermeldeämter dürfen Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Bürger können ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Empfänger von Meldedaten dürfen diese nur für den Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Das findet der ACE richtig.

Reise

  •  Litauen führt Euro ein – Die Euro-Region wird größer. Als 19. Staat tritt Litauen ab dem 1. Januar 2015 dem Euro-Verbund bei. Der Umrechnungskurs wird 3,4528 litauische Litas für einen Euro betragen. Litauens Touristikbranche wird von der Euro-Einführung profitieren, schätzt der ACE.
  • Österreich: Pickerl wird azurblau – Die zur Nutzung österreichischer Autobahnen erforderliche Mautplakette ist nun azurblau. Die Preise werden um 2,1 Prozent erhöht. Ein Verstoß gegen die Vignettenpflicht wird mit einer Geldbuße in Höhe von 120 Euro (Pkw) bzw. 65 Euro (Motorräder) bestraft. Bei einer Manipulation der Vignette wird jeweils der doppelte Betrag fällig. Noch im Jahr 2014 ausgestellte Vignetten behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2015. Der ACE rät, den unteren Abschnitt der Trägerfolie (mit Seriennummer) aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden.
  • Österreich: Tirol verschärft Tempolimit – In Tirol wurde die Höchstgeschwindigkeit auf weiten Teilen der Autobahnen auf 100 Kilometer pro Stunde (km/h) herabgesetzt. Auf der Inntalautobahn (A12) zwischen Kufstein und Zirl und von Karrösten bis Zams sowie auf der Brennerautobahn (A13) zwischen Innsbruck und Schönberg wird das Tempolimit verschärft. Bei Geschwindigkeitsverstößen sind aufgrund des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L) die Bußgelder im Schnitt mehr als 50 Prozent höher als „normale“ Tempoverstöße.
  • Schweiz: Sankt-Bernhard-Pass – Die große St.-Bernhard-Passstraße bleibt bis zum 1. Juni 2015 gesperrt.
  • Schweiz: Vignettenpreis bleibt bei 40 Euro – Die neue Autobahnvignette für Schweizer Autobahnen wird in beiger Farbgebung gestaltet sein. Der Preis bleibt auch 2015 bei 40 Euro. Das Vorhaben, die Kosten der Jahresplakette auf 100 Franken (ca. 82 Euro) anzuheben, wurde nicht umgesetzt. Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Der ACE bietet Vignetten zum Kauf an, ebenso beispielsweise die kantonalen Straßenverkehrsämter vor Ort in der Schweiz.

Umwelt

  •  Erneut Förderung für Rußpartikelfilter – Der ACE begrüßt die Maßnahme, dass vom kommenden Jahr an die Förderung von Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen mit einem Rußpartikelfilter fortgesetzt werden soll. Der Bund stellt dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Neue Pkw dank Euro 6 sauberer – Vom 1. September 2015 an müssen neu zugelassene Pkw die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 6 erfüllen. Im Vergleich zur Abgasnorm Euro 5 sinkt die Grenze des Stickoxid-Ausstoßes bei Dieselmotoren um 50 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer, die Partikelemissionen werden auf 4,5 Milligramm abgesenkt. Der ACE verweist aber zugleich auf die kritische Studie des Forschungsinstituts International Council on Clean Transportation (ICCT). Danach stellt sich die Reduzierung der Stickoxidwerte weit weniger günstig dar, wie dies offiziell behauptet wird. Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer.
  • Umweltzonen werden ausgeweitet – Die Stadt Siegen in Nordrhein-Westfalen plant, ab dem 1. Januar eine Umweltzone einzurichten. Berechtigt zur Einfahrt werden nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sein. In der Fahrradstadt Münster (NRW) verschärfen sich die Bedingungen für die Umweltzone. Die bislang tolerierten Autos mit gelber Feinstaub-Plakette müssen ab dem 1. Januar 2015 draußen bleiben. Voraussetzung zur Einfahrt in das Sperrgebiet ist nun die grüne Plakette. Gleiches gilt für Schramberg in Baden-Württemberg. Auch hier ist ab dem 1. Januar eine grüne Plakette erforderlich, um in die Umweltzone hineinfahren zu dürfen. Der ACE hatte Anfang des Jahres ermittelt, dass die Feinstaubbelastung auf deutschen Straßen bis 2013 um durchschnittlich 19 Prozent zurückgegangen ist und der Grenzwert von 40 μg/m³ an keiner der 134 Messstationen überschritten wurde.

Verkehrssicherheit

  • AEBS und LDWS Pflicht für Lkw und Busse – Vom 1. November 2015 an müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Spurverlassenswarner (LDWS) ausgestattet sein. Der ACE sieht darin einen Fortschritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Ein Automatisches Notbremssystem (AEBS) ist zunächst für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sowie für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 8 Tonnen, Druckluft-Bremsanlage sowie luftgefederten Hinterachsen obligatorisch.
  • eCall für Neuwagen – Ab Oktober 2015 müssen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einem eCall-System ausgerüstet sein. eCall wird automatisch aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren. Sobald das System aktiviert ist, stellt es unter der europäischen Notrufnummer 112 eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her. Automatisch übermittelt werden beispielsweise der Zeitpunkt des Unfalls, der genaue Standort des verunfallten Fahrzeugs sowie die Fahrtrichtung. Zusätzlich kann ein eCall auch manuell per Knopfdruck ausgelöst werden, beispielsweise durch Zeugen eines schweren Unfalls. Schätzungen gehen davon aus, dass so europaweit bis zu 2.500 Menschenleben pro Jahr gerettet werden können. Grundsätzlich wird die seit vielen Jahren in der Planung befindliche Neuerung vom ACE begrüßt. Der Club sieht aber Gefahren für den Schutz von Daten, wenn nach der eCall-Methode unter anderen Vorzeichen etwa via Internet gewisse Fahrzeuginformationen ohne Zustimmung des Autoeigentümers abgegriffen und verwertet werden.
  • Euro NCAP wird verschärft – 2015 werden die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an die Fahrzeugsicherheit in allen Bereichen deutlich angehoben. Zusätzlich zum bisherigen Prüfverfahren gehört ab Januar ein zweiter Frontalcrashtest zum Programm, der mit sogenannter voller Überdeckung gefahren wird. Beim Seitenaufprall wird künftig mit einer fahrbaren Barriere und einem neuen Dummy gearbeitet. Zusätzlich wird der Seitenaufprall auf einen Pfahl abgeändert, auch hier kommt ein neuer Dummy zum Einsatz. Die Ergebnisse der beiden Frontalcrashversuche fließen gleichwertig in das Rating ein. Das Risiko eines Schleudertraumas bei einem Heckaufprall wird etwas höher bewertet als im Vorjahr.
  • Niedersachsen startet Section Control – Das Land Niedersachsen startet ab 2015 ein Pilotprojekt für abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen. Bei der „Section Control“ werden die Durchfahrtszeiten aller Fahrzeuge gemessen und die Durchschnittsgeschwindigkeiten ermittelt. Aufgestellt werden die Anlagen an unfallträchtigen Strecken. Die Daten von Fahrzeugen, die die Geschwindigkeit nicht überschritten haben, sollen sofort gelöscht werden. Auf dem überwachten Abschnitt weisen Schilder auf die Prüfstrecke hin. Der ACE begrüßt die probeweise Einführung der Abschnittskontrolle. Schon 2009 hat sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag mit Unterstützung des ACE für eine rechtsstaatlich gesicherte Erprobung dieser Methode ausgesprochen und hat verlangt, dafür einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.
  • Neue Verkehrssicherheitsprogramme – Die von Bundesverkehrsministerium und Deutschem Verkehrssicherheitsrat DVR initiierte Kampagne „Runter vom Gas“ wird auch im Jahr 2015 weitergeführt. Fortgesetzt werden auch Initiativen wie „Rücksicht im Straßenverkehr“ und „Aktion Schulterblick“. Der Tag der Verkehrssicherheit findet auch 2015 wieder am dritten Junisamstag statt. Im gesamten Bundesgebiet soll am 20. Juni 2015 mit gezielten Aktionen auf Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam gemacht werden. Der ACE ist traditionell an der Konzeptionierung und Durchführung der Programme beteiligt.

Versicherung

  • Neue Typ- und Regionalklassen – Ab dem 1. Januar treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils rund 13 Prozent herauf- oder heruntergestuft. Fast 74 Prozent der Autofahrer bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe. Am billigsten fährt man 2015 mit einer Zulassung in den Kreisen Prignitz (69,88 %), Ludwigslust-Parchim (72,82 %) und Lüchow-Dannenberg (73,89 %). Die teuersten Haftpflicht-Tarife zahlen Autofahrer in den Regionen Augsburg (129,74 %), Kempten (126,99 %) und Offenbach (126,18 %). Vom günstigsten Tarif in der Vollkasko-Versicherung können Autobesitzer in Wesermarsch (77,08 %), Ammerland (77,45 %) und Wittmund (77,96 %) profitieren. Die höchsten Beiträge für die Vollkasko-Versicherung werden wie bereits im Vorjahr im Ostallgäu (148,20 %), in Garmisch-Partenkirchen (143,50 %) und in Berlin (135,92 %) erhoben. Über billige Tarife der Teilkasko können sich Besitzer eines Fahrzeugs in Münster (58,43 %), Erlangen (61,61 %) und Würzburg (63,10 %) freuen. Teuer wird die Absicherung gegen Brand und Diebstahl dagegen im Ostallgäu (217,16 %), in Garmisch-Partenkirchen (188,38 %) und in Rottal/Inn (186,99 %). Bei der Pkw-Haftpflicht verbleiben 74 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Typklasseneinstufung, 26 Prozent aller Autobesitzer müssen sich auf neue Tarife einstellen. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es für 54 Prozent der Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung. Während nur zehn Prozent der Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft werden, können 36 Prozent mit besseren Tarifklassen rechnen.

Zulassung

  •  Abmeldung von Fahrzeugen per Internet – Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird die internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges möglich. Vorteile bringt die Neuerung allerdings nur dem Halter von Fahrzeugen, die vom 1. Januar 2015 an zugelassen werden. Über die Portale der Zulassungsbehörden der Länder oder ein zentrales Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) können diese Halter mithilfe des neuen Personalausweises und von auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein ersichtlichen Sicherheitscodes den Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen. Der ACE macht darauf aufmerksam, dass alternativ dazu Fahrzeuge weiterhin bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgemeldet werden können.
  • Bundesweite Kennzeichenmitnahme – Vom 1. Januar 2015 an ist bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich kein neues Kennzeichen mehr erforderlich. Fahrzeughalter können dann beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Den Gang zum Straßenverkehrsamt erspart die neue Regelung allerdings nicht. Das Fahrzeug muss weiterhin umgemeldet werden, betont der ACE.
  • Neue Regelungen für Kurzzeitkennzeichen – Am 1. April 2015 treten schärfere Regelungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Kurzzeitkennzeichen werden nur noch zugeteilt, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt und einer gültigen Hauptuntersuchung beziehungsweise einer Sicherheitsprüfung (HU/SP) unterzogen worden ist. Außerdem müssen die Fahrzeugdaten im Fahrzeugschein eingetragen sein. Ohne gültige HU/SP werden lediglich Fahrten zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zu einer Prüfstelle zur Erlangung der HU erlaubt sein. Diese Fahrten sind begrenzt auf den Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, sowie einen angrenzenden Bezirk. Rückfahrten sind nach Darstellung des ACE ebenfalls zulässig.