Längst wird sie nicht mehr nur vom TÜV ausgegeben und trotzdem heißt der runde Aufkleber, der jetzt seit 50 Jahren die hinteren Kennzeichen der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ziert, im Volksmund „TÜV-Plakette“. Seit 1961 zeigt sie auf dem Kennzeichen: Dieses Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Sie signalisiert gleichzeitig, wann die nächste HU (HauptUntersuchung) fällig ist. Vor ihrer Einführung wurden Auto- wie Zweiradfahrer per Post aufgefordert, ihr Fahrzeug bei der örtlichen Prüfstelle vorzustellen.
Die Anforderungen an die Hauptuntersuchung haben sich seitdem fortwährend geändert, und die nächsten Herausforderungen warten, denn immer mehr elektronische Systeme sind bereits heute Bestandteil des Prüfkatalogs und sollen ab 2012 mit einem speziellen Gerät geprüft werden. In den ersten Jahren der Prüfplakette waren die Monatszahlen im Uhrzeigersinn aufgedruckt; bis 1973 gab es sogar weiße Plaketten. Heute markiert ein doppelter schwarzer Balken die 12er-Dezemberkennzeichnung. So lässt sich der Monat für die Prüfung leichter erkennen. Seit 1980 wechseln die Farben Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün, Orange im jährlichen Rhythmus. Zwischen 1985 und Ende 2009 wurden in Ergänzung sechseckige Plaketten für die Abgas(sonder)Untersuchung (ASU dann AU) auf den vorderen Nummernschildern angebracht. Sie folgten der Logik der HU-Plakette in Farbe und Gestaltung. Nachdem die Abgasuntersuchung im Januar 2010 integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung wurde, entfiel die AU-Plakette.
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