50 Jahre Verkehrszentralregister

„02. Januar 1958: Das Verkehrszentralregister im Kraftfahrt-Bundesamt nimmt seinen Dienst auf. Das Wirtschaftswunderkind der 50er Jahre wurde eine Erfolgsgeschichte und ist mit seiner heutigen Mischung aus modernster Informationstechnologie und bewährter Aktenpflege seither ein lebendiger Beweis für den Wandel der Zeit. Bereits seit 1910 gab es eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ (SNFK) im Polizeipräsidium in Berlin. Die Aufgaben dieser Vorgängereinrichtung gingen im neu geschaffenen Verkehrszentralregister auf. Von 1958 an wurden in diesem Register Versagungen und Entziehungen von Fahrerlaubnissen, die Untersagung des Führens eines Kraftfahrzeuges und die Rücknahme dieser Maßnahmen gespeichert. Die heute im Zuge der Einführung des Mehrfachtäter-Punktesystems über die Bundesgrenzen hinweg bekannten Punkte für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kamen im Jahre 1974 hinzu. Bis heute leistet das Verkehrszentralregister mit seinem einerseits präventiven andererseits verkehrserzieherischen Charakter seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit – für alle. Das sehen „“Inhaber““ der Punkte allerdings ganz anders.“