Ab Dezember gilt Winterreifenpflicht in 10 Ländern

„Von O bis O“ ist bekannt, aber in vielen europäischen Ländern gilt eigentlich „von N/D bis M/A“, denn ab morgen sind in insgesamt zehn Ländern Europas Winterreifen vorgeschrieben. Darauf weist der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, hin. Ab dem 1. Dezember müssen auch in Estland, Finnland, Lettland und Litauen alle Autos über entsprechende Winterbereifung verfügen. In Bosnien, Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt bereits seit 1. beziehungsweise 15. November eine entsprechende Verpflichtung. Sie endet in den meisten Ländern zwischen Ende März und Mitte April.

Als Winterreifen gelten in der Regel Reifen mit M+S-Kennzeichnung, also auch viele Ganzjahresreifen. Manche Länder schreiben auch eine Profiltiefe vor, meist 3 oder 4 Millimeter. Der ACE empfiehlt bei Winterreifen grundsätzlich eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern.

In einigen Ländern gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, stattdessen gilt, wie in Deutschland, eine so genannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt, dass bei winterlichen Bedingungen, dazu zählen in der Regel Schnee, Eis oder Matsch, nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden darf. Zu den Ländern mit situativer Winterreifenpflicht zählen die Nachbarländer Luxemburg, Österreich und Tschechien; außerdem Rumänien, Schweden und die Slowakei. Tschechien macht die situative Winterreifenpflicht nicht nur am Fahrbahnzustand, sondern auch an der Außentemperatur fest. Fällt das Thermometer unter 4 Grad Celsius, müssen entsprechende Gummis aufgezogen sein.

In vielen weiteren Ländern kann durch Beschilderung eine entsprechende Winterreifenpflicht ausgerufen werden, beispielsweise auf Gebirgsstraßen oder in bestimmten Regionen. Dazu zählen beispielsweise Frankreich, Italien, Kroatien und Ungarn.

In der Schweiz wiederum gibt es weder eine generelle noch ein situative Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit. Bei Verkehrsbehinderung droht außerdem ein Bußgeld.

Schneeketten sind nur in Irland verboten, in allen anderen Ländern sind sie erlaubt, oftmals jedoch nur auf komplett schneebedeckten Straßen. Meist gilt bei der Verwendung von Schneeketten ein Tempolimit von 50 km/h. Mazedonien erlaubt 70 km/h. In Serbien müssen Schneeketten vom 1. November bis 1. April mitgeführt werden. In Ungarn droht gar ein Einreiseverbot, wenn eine Schneekettenpflicht kurzfristig angeordnet ist und Einreisewillige keine Ketten mitführen.

In einigen Ländern sind auch Spike-Reifen erlaubt. Dazu zählen Österreich, Norwegen, Finnland und die Schweiz. In Deutschland sind sie verboten – bis auf eine Ausnahme: Das kleine deutsche Eck von Lofer bis Bad Reichenhall sowie 15 Kilometer vor der österreichischen Grenze.

Und noch eine Besonderheit: In Italien gibt es sogar ein Winterreifenverbot.