ACE macht sich auf dem 57. Verkehrsgerichtstag stark für Verbesserung bei Verkehrssicherheit und Recht

Alkolocks, autonomes Fahren, Lkw-Assistenzsysteme, Dieselnachrüstung

Mobilität wird komplexer. Neue Mobilitätsformen und Verkehrsmittel bringen neue Herausforderungen. Technischer Fortschritt schafft dahingegen auch Lösungsansätze. Auf dem jährlichen Verkehrsgerichtstag werden aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungen diskutiert, um Empfehlungen für Gesetze und Vorschriften zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geben zu können. 2019 stehen technische Innovationen im Fokus dreier Arbeitskreise. Sollten Abbiegeassistenten zur Pflicht in jedem Lkw und Bus werden? Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen Fahrern, die automatisierte Fahrfunktionen nutzen, bei einem Unfall? Und kann der Einsatz von Alkolocks die Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle senken?

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, fordert anlässlich des morgen startenden 57. Verkehrsgerichtstages in Goslar, die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer voll auszuschöpfen. Im Bereich Verkehrsrecht stehen die Folgen des Dieselskandals im Fokus. Der ACE fordert den Gesetzgeber auf, verursachergerecht die Entschädigung der Verbraucher, unter anderem durch Finanzierung von Hardware-Nachrüstungen, voranzutreiben. Dazu gehört auch die Frage, ob es bereits jetzt wirksame juristische Instrumente gibt, um Autohersteller für die Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge in die Pflicht nehmen zu können.  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Befugnis, die Typgenehmigung von Fahrzeugen bei Vorliegen eines erheblichen Risikos für Gesundheit oder Umwelt zu widerrufen oder nachträglich Nebenbestimmungen zur Beseitigung der Gefahr anzuordnen. Mit diesem bestehenden Rechtsinstrumentarium kann aus Sicht des ACE die flächendeckende Hardware-Nachrüstung zügig angepackt werden – verursachergerecht und nicht zulasten der Verbraucher.

Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender: „Wer betrogen hat, sollte verpflichtet werden, die Nachrüstungen anzubieten und zu finanzieren. Dafür müssen die Bundesregierung und insbesondere das Verkehrsministerium sorgen und ihre Blockadehaltung zur Nachrüstung aufgeben – zur Sicherung der individuellen Mobilität und zum Schutz der Gesundheit.“

Welche strafrechtlichen Risiken beim automatisierten Fahren bestehen, – bei zunehmender Verlagerung der Verantwortung vom Menschen auf die Technik – damit beschäftigt sich der Arbeitskreis II. Hannes Krämer, Leiter Recht beim ACE betont hierzu: „Dem Nutzer von hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen muss klar sein, welche rechtlichen Konsequenzen drohen. Es muss geklärt werden, wer künftig der strafrechtlich Verantwortliche sein wird, wenn sich der Fahrer im gesetzlich erlaubten Standby-Modus befindet.“

Eine wegweisende Diskussion erwartet der ACE auch im Arbeitskreis V zum Thema Alkolocks. Sollen künftig technische Hilfsmittel, wie Zündschlosssperren im Kampf gegen Alkohol am Steuer eingesetzt werden? Im Spannungsfeld von Prävention und Repression gilt es aus Sicht des ACE, auf internationale Erfahrungen zu schauen und gesetzgeberische Möglichkeiten im Sinne der Verkehrssicherheit auszuloten. Vor dem Hintergrund, dass Alkohol zu den häufigsten Unfallursachen mit Todesfolge im Straßenverkehr zählt, fordert der ACE einen Pilotversuch in Deutschland zu starten, in dem die Wirksamkeit von Alkolocks erprobt wird. „Vision Zero, also die Zahl der Verkehrstoten und Schwerstverletzten auf null zu senken, ist und bleibt oberstes Ziel einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Alkolocks können dazu beitragen, sich diesem Ziel zu nähern, so Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender.

Der Arbeitskreis VI befasst sich speziell mit Lkw- und Busunfällen sowie möglichen Gegenmaßnahmen. Aus Sicht des ACE muss das Potenzial der Assistenzsystemtechnik, vor allem für die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer, ausgenutzt werden. Abbiegeassistenten in allen Lkw und Bussen müssen – egal ob Bestands- oder Neufahrzeuge – verpflichtend eingeführt werden. Für Notbremsassistenzsysteme bedarf es zudem erhöhter gesetzlicher Mindestanforderungen für schwere Kraftfahrzeuge: Derzeit vorgeschriebene Systeme müssen ihre Geschwindigkeit lediglich um 20 km/h bis zum Aufprall abbremsen. Der ACE fordert dagegen, dass Notbremsassistenten Auffahrunfälle hundertprozentig vermeiden müssen, statt diese nur abzumildern.

Die vollständigen Stellungnahmen des ACE Auto Club Europa zu den Arbeitskreis-Themen II, V, VI und VII des Verkehrsgerichtstages 2019 finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Über den 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 23. bis 25. Januar 2019