Eine Änderung des Straßenverkehrsrechts zum 1. Juli 2011 soll den Mangel an Rettungsfahrern beheben. Künftig können ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Pkw-Fahrerlaubnis und Zusatzeinweisung auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen übernehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des betroffenen Bundeslandes. Die Regelung gilt auch für Angehörige der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
Diese Website benutzt Google Analytics. Bitte klicke hier wenn Du nicht möchtest dass Analytics Dein Surfverhalten mitverfolgt. Hier klicken um dich auszutragen.