Alexandra“ zieht über Deutschland

  • Autofahrer müssen mit umgefallenen Bäumen und längeren Fahrzeiten rechnen
  • Gas weg bei Wind und Sturm

00076 Seitenwindmaschine Text KopieAutofahrer müssen sich in den kommenden Tagen auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen. Zum Wochenende wird Sturmtief „Alexandra“ über Deutschland ziehen. An der Nordseeküste und in den Mittelgebirgen wie Eifel, Taunus und Schwarzwald erwarten die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes bis Freitag Stürme bis Windstärke 12. Autofahrer müssen mit umgestürzten Bäumen, herabfallenden Ästen sowie deutlich längeren Fahrzeiten rechnen. Wie Autofahrer sich bei Sturmböen am besten verhalten, hat der ADAC zusammengefasst:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
  • Wird das Fahrzeug von einer Böe erfasst, heißt es kontrolliert gegenzulenken. Das fällt bei niedrigen Geschwindigkeiten erheblich leichter. •
  • Baumreiche Strecken nach Möglichkeit meiden.
  • Auf Brücken und in Waldschneisen Hinweisschilder beachten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von heftigen Böen erfasst zu werden.

Aufschluss über hohe Windstärken können auch Bäume und Sträucher geben. • Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lastwagen und Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird das eigene Fahrzeug nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst. Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Wirkung des Sturms. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Viele Versicherer begleichen einen Sturmschaden aber erst ab einer bestimmten Windstärke. Wer auf einen umgestürzten Baum auffährt, geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus. Hier springt, wenn vorhanden, die Vollkaskoversicherung ein. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern.