Was bei Hitze nicht im Auto zurückgelassen werden darf
Nach der Hitzewelle ist vor der Hitzewelle: Auch am kommenden Wochenende werden in ganz Deutschland hohe Temperaturen erwartet. Am Freitag soll das Thermometer erneut auf bis zu 35 Grad klettern.
Bei diesen sommerlichen Temperaturen droht Gefahr im Innenraum eines Autos: Binnen kurzer Zeit kann sich dort die Temperatur auf 50 Grad und mehr aufheizen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, informiert, was auf keinen Fall im Auto zurückgelassen werden darf.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
In der prallen Sonne kann sich der Innenraum eines Autos schon nach wenigen Minuten gefährlich aufheizen. Kleinkinder oder Tiere dürfen nie, auch nicht kurz, im Autozurückgelassen werden.
Wird diese Grundregel missachtet, droht für die Insassen Lebensgefahr. Was in Italien schon seit einigen Jahren Vorschrift ist, kann hierzulande freiwillig umgesetzt werden: Inzwischen gibt es Kindersitze fürs Auto, die Alarm schlagen, wenn das Kind im Auto zurückgelassen wurde. Mit smarten Matten oder Gurt-Clips, die per Bluetooth mit dem Handy kommunizieren, können auch herkömmliche Kindersitze nachgerüstet werden. Dennoch sollte sich nie allein auf ein solches Notfallsystem verlassen werden. Achtung: Die verpflichtende Verwendung von Kindersitzen mit Warnsystem in Italien betrifft alle dort zugelassenen Fahrzeuge, also auch Mietwagen.
Bei Lebewesen Gefahr in Verzug
Wer ein Kleinkind oder ein Tier in einer solchen Notsituation entdeckt, sollte zuerst prüfen, ob es noch reagiert. Das Auto sollte nicht mehr aus dem Blick gelassen werden. Nach Möglichkeit umstehende Menschen um Hilfe bitten, um den Fahrzeughalter oder die -halterin ausfindig zu machen. Immer mehr Autos verfügen über eine Standklimaanlage, um zu prüfen, ob der Innenraum möglicherweise gekühlt wird, sollte die Temperatur der Autoscheiben geprüft werden. Kann die Situation nicht in kurzer Zeit gelöst werden, sollte die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) gerufen werden.
Ist hingegen keine Reaktion mehr erkennbar und keine Zeit mehr den Besitzer bzw. die Besitzerin des Fahrzeugs ausfindig zu machen, ist Gefahr in Verzug: Unverzüglich den Notruf wählen! Wenn das Kind oder das Tier bewusstlos ist, herrscht akute Lebensgefahr und eins der Seitenfenster sollte zur Befreiung einschlagen werden. Mit den bloßen Händen wird das jedoch schwierig, besser geeignet sind Werkzeuge mit einer harten Spitze: Im besten Fall ist ein Nothammer vorhanden, aber auch ein herkömmlicher Hammer oder ein spitzer Stein können helfen. Nicht die Scheibe direkt neben dem Kind wählen und dann Stoff an die Scheibe halten und mit viel Kraft auf das Glas schlagen. Nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch ist diese Art von Sachbeschädigung nicht rechtswidrig, da sie Gefahr für Leib und Leben abwendet. Auch wenn Tiere vor dem Gesetz als Sachgegenstände betrachtet werden, ist das in einer solchen Notsituation unerheblich. Damit es später keine Schwierigkeiten gibt, sollte die Rettungsaktion genau dokumentiert werden. Dazu am besten Namen und Kontaktdaten der Zeugen notieren und möglichst Fotos oder Videos von dem Vorfall machen, die Belegen, dass sofortiges Eingreifen notwendig war.
Auch Gegenstände können zur Gefahr werden
Weiterführende Informationen
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