Änderungen in 2008

„Auch das Jahr 2008 verspricht wieder spannend zu werden. Der AvD hat für Sie die wichtigsten der bereits beschlossenen, schon geplanten oder nur diskutierten Änderungen im Straßenverkehr zusammengetragen. Trotz sorgfältiger Recherche erhebt der AvD dabei jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit… Einrichtungen von Umweltzonen Bereits ab 1. März 2007 hätten die Städte Umweltzonen errichten können, um hohe Feinstaubbelastungen oder Sommersmog zu vermindern. In die Umweltzonen einfahren, dürfen nur Kraftfahrzeuge, die eine sogenannte Feinstaubplakette erhalten. Ob man bzw. welche Plakette man erhält, richtet sich nach der der Schadstoffklasse des Fahrzeuges. Nach der zugrunde liegenden Kennzeichenverordnung sind Motorräder, Traktoren, Krankenwagen, Ärzte im Einsatz, Polizeiautos, Feuerwehren oder Fahrzeuge des Katastrophenschutzes grundsätzlich von der Regelung genauso ausgenommen wie Fahrzeuge, mit denen Personen die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „“aG““, „“H““ oder „“Bl““) gefahren werden. Nach der aufgrund vieler Proteste überarbeiteten Kennzeichenverordnung sind jetzt auch Oldtimerfahrzeuge, die eine H-Kennzeichen oder ein rotes 07er-Oldtimerkennzeichen führen, bundesweit von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen und müssen keine Plakette erwerben. Ältere G-Kat-Fahrzeuge, die die Anforderungen der Anlage XXIII oder der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllen, können eine Feinstaubplakette erhalten. Die Plaketten werden gegen Gebühr von 5,-bis 10,- Euro von den Zulassungsstellen, den Überwachungsstellen wie Dekra oder TÜV sowie Kfz-Werkstätten, die nach Landesrecht eine AU- Prüfungsberechtigung haben, ausgegeben. Nach der novellierten Kennzeichenverordnung soll die Vorlage des Fahrzeugsscheins zur Ausstellung der Feinstaubplakette ausreichend sein. Die Schadstoffklasse ergibt sich bei älteren Fahrzeugscheinen aus der Schlüsselnummer zu 1 (5. und 6. Ziffer der Schlüsselnummer zu 1) bzw. bei der neueren Zulassungsbescheinigung / Teil 1 aus den letzten zwei Ziffern unter Schlüsselnummer 14.1. Der Erwerb der Plakette soll schnell und zügig in wenigen Minuten erfolgen. Bisher ist bekannt, dass die Städte Köln und Berlin zum 1.1.2008 Umweltzonen einrichten wollen. Einige Kommunen insbesondere im süddeutschen Raum beabsichtigten später – einige erst ab 2010 – Umweltzonen einzuführen. Temporegelung für Omnibusse Ab dem 8.12.2007 zugelassene Kraftomnibusse dürfen ohne Anhänger bis zu 100 km/ h auf Autobahnen fahren, wenn sie die unter § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO genannten Voraussetzungen erfüllen – z.B. Sicherheitsgurte auf allen Sitzen, Geschwindigkeitsbegrenzer, bauartbedingte Eignung für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h, keine nachgeschnittenen Reifen auf der vorderen Lenkachse. Außerorts: Mofa dürfen Radwege nutzen Außerorts dürfen nach dem neuen § 2 Abs. 4 StVO Mofas auch den Radweg benutzen. Erleichtertes Parken mit dem Handy Ab 1.1.2008 müssen Parkautomat oder Parkscheibe nicht mehr „betätigt“ werden, wenn sichergestellt werden kann, dass die Parkgebühr elektronisch per Mobiltelefon, Taschenparkuhr oder durch eine ähnliche Vorrichtung bezahlt worden ist. Warnschwellen sollen Unfälle verhindern Baustellen können jetzt neben Absperrtafeln auch mit Warnschwellen abgesichert werden, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind. Kindersitze nach europäischer Norm Ab April 2008 sollen die Rückhaltesystem für Kinder den ECE Normen R 4403 oder R 4404 entsprechen. Novellierung des Versicherungsrechts Ab dem 1. Januar 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz. Deshalb haben einige Versicherungen ihre Bedingungen für die K-Versicherung nach den Empfehlungen des GDV überarbeitet. Besonders wichtig für Autofahrer ist der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips in der Kaskoversicherung. Kraftfahrer können, auch wenn sie den Schaden grob fahrlässig (mit) verursacht haben, nun mit einer Teilentschädigung nach Haftungsquote rechnen. Ebenfalls günstig ist die neue Regelung, dass bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer nunmehr anteilig nach Versicherungszeitraum abzurechnen ist, also der Versicherer trotz Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Vertrages nicht mehr die gesamte Jahresprämie beanspruchen darf. Klimapass für Autos Bei der Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichenverordnung soll die Pflicht eingeführt werden, alle Neuwagen mit einem Hinweisschild auf ihre Energieeffizienz auszustatten. Ähnlich wie bei elektrischen Haushaltsgeräten kann der Kunde dann über eine Skala sofort die Energieeffizienzklasse des Fahrzeugs feststellen. Diese Regelung soll allerdings nur dann in Kraft treten, wenn 2008 keine einheitliche europäische Regelung zustande kommt. Zusatzspiegel gegen „“Toten-Winkel““ und Frontschutzbügel Der EU-Verkehrsministerrat hat dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung von Lkw-Zusatzspiegeln zugestimmt. Der richtlinienkonforme Zusatzspiegel soll den toten Winkel rechts vor und neben dem Lkw beseitigen. Das kann auch durch einen Austausch des bisherigen durch ein speziell gewölbtes Spiegelglas erreicht werden, welches allerdings vom KBA eine Typgenehmigung braucht. Nach EU-Richtlinie sind alle ab dem 26. Januar 2007 neu zugelassenen Lkw über 3,5 t zGG mit einem Zusatzspiegel auszurüsten, bereits ab 2000 zugelassenen LKW müssen bis zum 31.03.2009 nachgerüstet werden. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums soll die Nachrüstung in Deutschland bereits bis Ende 2008 erfolgen. Nach demselben Verordnungsentwurf sollen zukünftig an PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t zGG nur noch Frontschutzbügel verwendet werden dürfen, die kein zusätzliches Verletzungsrisiko für schwächere Verkehrsteilnehmer darstellen. Angebotene Nachrüstsysteme und Fahrzeuge mit nationaler Einzelbetriebserlaubnis fallen ebenfalls unter diese Regelung. Bußgeldkatalog: Anhebung der Bußgelder geplant Dieses Jahr sollen die Strafen für Raser, Drängler und Drogenkonsumenten erneut erheblich verschärft werden. Aber nicht nur dass: zurzeit wird der gesamte Bußgeldkatalog „“überarbeitet““ wobei der Bußgeldrahmen insgesamt deutlich angehoben werden. Dieses wird unter anderem damit begründet, dass nur Geldbußen ab 70 Euro europaweit vollstreckt werden können. Weiterhin wird stärker als bisher zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Begehung von Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Gebührenerhöhungen z.B. für Führerscheinprüfung Die Führerscheinprüfung soll ebenso wie die Hauptuntersuchung teurer werden. Rund 100,- Euro sind zukünftig für die Prüfung zu zahlen, die Haupt- und Abgasuntersuchung kostet dann rund 94,- Euro. Entfernungspauschale Seit dem 1.1.2007 können Pendler erst ab dem 21. Kilometer ihre Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Nur Behinderte können nach wie vor ihre Ausgaben für den Weg zur Arbeit wie bisher abrechnen. Wegen mittlerweile vorliegenden widersprüchlichen finanzgerichtlichen Entscheidungen, ist nunmehr höchstrichterlich zu klären , ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Wer das Ergebnis abwarten möchte, muss gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen bzw. kann sich für 2008 die alte Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte vorläufig eintragen lassen. Steuerrecht: Besteuerung nach CO2-Ausstoß? An Plänen der Bundesregierung, Kfz zukünftig nach CO2 – Ausstoß und nicht mehr nach Hubraum zu besteuern, soll kräftig gearbeitet werden. Eine ins Auge gefasste Einführung ab 2009 erscheint jedoch erstmal verschoben worden zu sein. Europaweite Geldbußenvollstreckung vorerst auf Eis gelegt Bereits ab 22. März 2007 könnten Geldbußen im Straßenverkehr europaweit vollstreckt werden. So jedenfalls sieht es der Rahmenbeschluss der EU-Verkehrsminister vor. Das Bundesjustizministerium hat jedoch verlauten lassen, dass mit einer Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Deutschland vorerst nicht gerechnet werden kann. Als Gründe wurden u.a. genannt, dass zunächst Sprachproblemen sowie die Vereinbarkeit der in anderen EU-Mitgliedsstaaten bestehenden (teilweisen) Haftung des Halters für Verkehrsverstöße seines Fahrzeugs zu klären seinen. Die Halterhaftung widerspricht der in Deutschland grundsätzlich geltenden Haftung des Täters für Verkehrsverstöße. Unfallschadenregulierung: Künftig Klage auch bei Auslandsunfall in Deutschland möglich Nach einem Unfall im Ausland dürfen Autofahrer nach einer neuen Entscheidung des europäischen Gerichtshofs auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen. Neuregelungen im Ausland In Österreich entfällt am 1.1.2008 die Tagfahrlicht- Pflicht. Es ist allerdings nicht verboten tagsüber mit Licht zu fahren. Spätestens am 1. Januar 2008 müssen PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG bei winterlicher Witterung mit Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen. Winterliche Verhältnisse liegen im Sinne dieser Regelung insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis vor. Verstöße sollen mit 35,- Euro (Organstrafverfügung) geahndet werden. Kommt es jedoch zur Gefährdung, kann es teuer werden. Im Rahmen eines Strafverfahrens können Strafen bis zu 5.000,- Euro fällig werden. Zukünftig soll diese situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April jeden Jahres gelten. Ebenfalls in Österreich ändern sich die Bußen für Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer. Anstatt bislang 25,- Euro werden jetzt 50,- Euro verlangt.“