Die geltende Straßenverkehrsordnung ist bereits deutlich, die Handybenutzung während des Auto- und Radfahrens ist verboten. Die Anhebung der Bußgelder bei Nichteinhaltung der Regel ist ein weiterer notwendiger Schritt. Denn zu viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Gefahr der Ablenkung, halten sich offenkundig nicht an die Regel und gefährden damit sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des zweitgrößten deutschen Automobilclubs ACE: „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind das A und O im Straßenverkehr. Helfen Appelle allein nicht, muss es wirksame Strafen geben. Daher begrüßen wir es, wenn jetzt die Bußgelder für die Handynutzung im Auto und auf dem Fahrrad sowie für die Nichtbildung einer Rettungsgasse angehoben werden. Mit der Erhöhung der Bußgelder setzt der Staat außerdem ein Zeichen, dass es sich um dringende Anliegen der Verkehrssicherheit und nicht um Kavaliersdelikte handelt.“
Neben der Anhebung von Strafen muss es aus Sicht des ACE aber auch verstärkte Kontrollen geben, damit es langfristig zu einer Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmern kommt.
„Wirksame Strafen, Kontrolle und Aufklärung, das muss Hand in Hand gehen“, betont Stefan Heimlich. So macht der ACE derzeit im Rahmen der Verkehrssicherheits-Aktion „Finger weg!“ in zahlreichen Städten im gesamten Bundesgebiet auf die Gefahr der Ablenkung durch das Smartphone aufmerksam. Im Blick stehen hier auch die Fußgänger. Denn niemand kann gleichzeitig Nachrichten checken und auf den Verkehr achten.
Beunruhigend ist, dass zudem die Notwendigkeit besteht, die Bußgelder für Nichtbildung einer Rettungsgasse anzuheben. Allen Verkehrsteilnehmern sollte klar sein, wenn Rettungsfahrzeuge unterwegs sind, geht es um jede Sekunde. Wie eine Rettungsgasse zu bilden ist, können Autofahrerinnen und Autofahrer unter dem ACE-Stau-Ratgeber nachlesen: https://www.ace.de/ratgeber/sicher-unterwegs/verkehrssicherheit/sicherheitstipps.html