Die Regelungen zur AU sind neu gefasst worden. Seit dem 1. April 2006 müssen PKW generell nur noch alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung (AU). Natürlich gilt auch weiterhin, dass Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, von der AU generell befreit bleiben. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden. Für PKW wird es zwar einfacher, dafür trifft es nun auch die Motorräder. Sie müssen sich künftig ebenfalls im zweijährigen Abstand einer Untersuchung der Umweltverträglichkeit unterziehen. Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989 sind von der Neuregelung allerdings ausgenommen. Dies gilt ebenfalls für Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum beziehungsweise mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. In der Diskussion war ebenfalls eine AU für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Man hat letztendlich darauf verzichtet, da Organisation und Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch gewesen wären. (Quelle: DEUVET)
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