Die Gebühren für die Abgasuntersuchung steigen. Einer entsprechenden Verordnung hat jüngst der Bundesrat zugestimmt. Ab Anfang August gelten für alle Fahrzeuge nur noch zwei Preiskategorien: mit und ohne Messung am Auspuffrohr.
Die Untergrenze für eine Abgasuntersuchung (AU) samt Messung am Auspuffrohr wird von derzeit 10,90 Euro auf 21,20 Euro nahezu verdoppelt. Die Höchstgrenze für eine entsprechende Untersuchung hat der Gesetzgeber bei 98 Euro belassen. Ähnlich entwickeln sich die Gebühren für eine Abgasuntersuchung ohne Messung am Auspuffrohr: Auch hier verdoppelt sich die Untergrenze knapp von derzeit 6,20 Euro auf 11,95 Euro. Allerdings bleibt die Höchstgrenze mit 55,20 Euro ebenfalls unverändert.
Zudem steigen die Preise für Kombiuntersuchungen: Wird die Abgas- gemeinsam mit der Hauptuntersuchung durchgeführt, können die Betriebe den Gesamtpreis, der sich aus der Summe der beiden Einzeluntersuchungen ergibt, nur noch um 15 Prozent reduzieren. Bislang lag der entsprechende Faktor bei 0,7, also 30 Prozent.
Abgasuntersuchungen müssen sehr zeitnah mit der Hauptuntersuchung zusammenliegen. Ohne gültige frische Abgasuntersuchung darf die Plakette der Hauptuntersuchung nämlich nicht angebracht werden. Die Baujahrsgrenze für die Abgasuntersuchung liegt bei 1970. Alle Fahrzeuge ab diesem Baujahr mussen eine AU über sich ergehen lassen, auch wenn sie H-Kennzeichen oder auf Saisonkennzeichen zugelassen sind.
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