Anlässlich des gestrigen 500-jährigen Jubiläums des deutschen Reinheitsgebots (23.4.16) hat der ACE Auto Club Europa alle Autofahrer aufgerufen, sich auch im Auto an ein Reinheitsgebot zu halten: „Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht – dieser Spruch lässt sich noch leichter verinnerlichen als die drei Zutaten der historischen Brauvorschrift“, sagte ACE-Sprecher Constantin Hack am Donnerstag in Stuttgart.
Auch aufgrund des runden Geburtstags sollten sich Autofahrer nicht dazu verleiten lassen, sich an die 0,3-Promille-Grenze heranzutrinken. Denn laut Aussagen des ACE können schon zwei Bierchen zu viel sein, um sich anschließend noch ans Steuer eines Autos zu setzen. Die tatsächliche Alkoholmenge im Blut lasse sich nicht an Tabellen ablesen, sondern hänge von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Einfluss habe beispielsweise Körpergewicht, Trinkdauer, Mageninhalt, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Gewöhnliche „Promillerechner“ seien nicht in der Lage, diese und andere medizinisch relevante Faktoren in der gebotenen Differenziertheit abzubilden. Deshalb seien „Rechenspiele“, wie viele Gläschen man sich bis zur gesetzlichen Verbotsgrenze erlauben könne, laut ACE meist sinnlos.
Besondere Vorsicht sei auch beim Konsum der seit geraumer Zeit aufkommenden Craft-Biere geboten, sie weisen oftmals einen viel höheren Alkoholwert als die klassischen Sorten wie Pils, Kölsch oder Hefe-Weizen auf. Autofahrer, die am Samstag auf das runde Jubiläum anstoßen wollen, sollten entweder auf alkoholfreie Biersorten setzen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Der ACE hat sich außerdem erneut dafür starkgemacht, den Grenzwert für die obligatorische medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bundesweit auf 1,1 Promille herabzusetzen . Bisher liegt der Grenzwert für eine obligatorische MPU bei 1,6 Promille. Nur Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen fordern schon bei niedrigeren Werten grundsätzlich eine entsprechende Begutachtung der Fahreignung. „Wer ernsthaft mehr Verkehrssicherheit erreichen will, darf bei Alkoholsündern keine Gnade walten lassen“, sagte ACE-Sprecher Hack. „Wer sich 1,1 Promille antrinkt und mit diesem Pegel noch hinters Lenkrad setzt, muss sich grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Fahreignung stellen lassen“, so Hack weiter.
Ab 0,3 Promille droht Führerscheinverlust und Sperrfrist
Die Konsequenzen einer Alkoholfahrt können auch rechtlich gravierend sein: Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr können motorisierte Verkehrsteilnehmer bereits unter dem Schwellenwert von 0,5 Promille belangt werden. Nämlich dann, wenn sie mit 0,3 bis 0,5 Promille im Blut einen Fahrfehler begehen oder Ausfallerscheinungen zeigen. Ist das Gericht später der Ansicht, dass der Fahrfehler im nüchternen Zustand nicht passiert wäre, wird neben einer Geldstrafe in der Regel auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen und eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung verhängt. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, drohen drei Punkte im Fahreignungsregister; eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) sowie Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.
Fahrer, deren Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, werden mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Wiederholungstäter müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt werden. Nicht erst bei einem Unfall, sondern schon bei Fahrfehlern geht die Gesetzgebung von einer strafbaren Handlung aus. Drei Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) und eine Sperrfrist von sechs Monaten folgen.
Ab 1,1 Promille gilt der Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer dennoch Auto fährt, begeht eine Straftat. Konsequenzen sind eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Der Führerschein ist weg und kann erst nach einer vom Gericht verfügten Zeit und nach Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erneut gemacht werden.
Fahranfänger, die vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres und in der Probezeit mit bis zu 0,5 Promille im Blut gestoppt werden, erwartet ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.
Entwicklung der alkoholbedingten Unfälle in Deutschland
Zwar ist der Anteil an alkoholbedingten Unfällen in den vergangenen Jahren zurückgegangen, trotzdem verunglückten im Jahr 2014 260 Verkehrsteilnehmer tödlich, über 4.600 trugen schwere Verletzungen davon. Seit 1980 sind in Deutschland mehr als 50.000 Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr ums Leben gekommen, das entspricht der Einwohnerzahl einer mittelgroßen Stadt wie Goslar.
Übrigens: Mehr als 50.000 Führerscheine wurden 2014 aufgrund von Alkohol oder anderen Drogen im Straßenverkehr entzogen. Das sind laut Kraftfahrbundesamt fast 90 Prozent aller eingezogenen Führerscheine.