von Carsten Müller / Mitglied des Deutschen Bundestages
In der Oldtimerszene wird derzeit intensiv über die behördliche Vernichtung der ausländischen Papiere von Importfahrzeugen im Zuge der Fahrzeugzulassung diskutiert. Mit der angeordneten Vernichtung ausländischer Dokumente nach Paragraf 8, Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird ein wichtiger Teil der Fahrzeugidentität unwiederbringlich vernichtet. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt:
„Eine behördliche Vernichtung von eingezogenen, originalen Kfz-Papieren zerstört einen wichtigen Teil der Fahrzeugidentität für immer und muss dringend eingestellt werden. Ich habe den Bundesverkehrsminister zu einer Änderung der bestehenden Reglung hin zur amtlichen Entwertung und Rückgabe der Originalpapiere an die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer zur Sicherung der kulturellen Identität der Fahrzeuge aufgefordert. Was für historische Originalpapiere aus Deutschland möglich ist, muss auch für ausländische Fahrzeugpapiere von Importfahrzeugen durchführbar sein. Der Paragraf 8, Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss umgehend geändert werden. Die Identität und Historie des Fahrzeugs kann nur auf Grundlage der entwerteten, amtlichen Dokumente weiterhin lückenlos belegt werden.
Der Paragraf 8, Absatz 4 der FZV verpflichtet die Zulassungsbehörden, ausländische Zulassungsbescheinigung im Zuge der Zulassung von Importfahrzeugen einzuziehen, sechs Monate aufzubewahren und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich zu vernichten. Eine konsequente Umsetzung dieser Regelung durch Zulassungsbehörden führt dazu, dass ein wichtiger Bestand der Fahrzeughistorie und damit der Identität eines Fahrzeugs durch eine Amtshandlung für immer vernichtet würde. Das gilt es unbedingt und schnellstmöglich zu verhindern!“