Bestandschutz für 07 und Befristung fällt weg

Der Bund-Länder-Fachausschuss hat eine Entscheidung zum Thema Rotes 07er-Kennzeichen getroffen. getroffen. Unmittelbar nachdem der Bundesrat den Entwurf zum neuen Zulassungsrecht verabschiedet hatte, nahm der DEUVET intensiven Kontakt mit den Landesverkehrministerien auf, um einen Bestandsschutz auch für befristete Rote 07-Kennzeichen zu erreichen. Mit schriftlichen Stellungnahmen und in zahlreichen persönlichen Gesprächen wurde Überzeugungsarbeit geleistet. Befristungen bei der Zuteilung von Roten 07er-Kennzeichen wurden nur ausgesprochen, um die Zuverlässigkeit des Halters und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges besser überprüfen zu können, nicht um den Anstieg der Altersgrenze im neuen Recht vorwegzunehmen. Daher kann es im Ergebnis nicht richtig sein, wenn Halter, die durch die Befristung in der Vergangenheit ohnehin schon gegenüber unbefristeten Roten 07-Kennzeichen benachteiligt waren, nun auch noch zufällig von der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung „bestraft“ würden. Zudem haben die Halter von Roten 07er-Kennzeichen im Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Regelung häufig erhebliche Investitionen getätigt. Auch daher ist ein Bestandsschutz unumgänglich. Auf Seiten der Länder ist man unserer Argumentation gefolgt. Die Vertreter der Landesverkehrsministerien im Bund-Länder-Fachausschusses für Fahrzeugzulassung haben sich nun darauf geeinigt, befristeten Roten 07er-Kennzeichen für Youngtimer unter 30 Jahren Alter auch nach Inkrafttreten der neuen Zulassungsverordnung Bestandsschutz zu gewähren. Zuständig für die Ausführung sind jedoch die einzelnen Bundesländer. Daher können die Regelungen in Details von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Der DEUVET wird umgehend berichten, sobald Einzelheiten zur Umsetzung des Bestandsschutzes aus den einzelnen Bundesländern vorliegen. (Quelle: DEUVET – Bundesverband Deutscher Motor-Veteranen-Clubs e.V.)