Bis zum 30. Juni 1961 war weiterhin nur eine Bremsleuchte erlaubt, sofern dies vom Hersteller so vorgesehen war. Nach diesem Datum neu zugelassene Fahrzeuge mussten jedoch immer zwei Bremsleuchten haben, die auch gleichzeitig aufleuchten mussten.
Was eher seltsam anmutet ist die Tatsache, dass die Bremsleuchten bei Krafträdern schlichtweg lange Zeit vergessen wurden. Erst zum Beginn des Jahres 1988 wurden sie per Verordnung vorgeschrieben. Doch die Hersteller von Krafträdern hatten ihre Hausaufgaben schon lange vorher gemacht. Keine nennenswerte Marke bot nach 1975 noch Motorräder ohne dieses Sicherheitsfeature an.
Anfänglich strikt abgelehnt, hat man in Deutschland dann sogar dafür eine Vorreiterrolle übernommen und zusammen mit Frankreich in Brüssel durchgesetzt, dass Neufahrzeuge mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein dürfen, obwohl es dafür gar keine Rechtsgrundlage in der EG gab. Erst zum Ende der 1990er-Jahre gab dann die EG grünes Licht für die generelle Einführungspflicht. Und seither dürfen sogar Lieferwagen wie der Mercedes Sprinter damit ausgerüstet sein.
Oldtimer sind häufig noch mit gelben Bremsleuchten ausgerüstet, normalerweise sind sie jedoch in roter Farbe ausgeführt. Ältere Traktoren und Krafträder haben ebenso noch gelbe Bremsleuchten wie z.B. der Porsche 356 in einigen Ausführungen. Diese werden bei der Hauptuntersuchung keinesfalls beanstandet, außer sie haben Defekte oder sind „verblasst“.
Die EG-Richtlinien legen als Erkennungscode für das Bremslicht seit 1976/1988 den Buchstaben „S“ („stop“) fest. Bei älteren Fahrzeugen fehlt dieser Code natürlich. Eine getrennte Absicherung ist im Gegensatz zu den Schlussleuchten nicht notwendig.
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