Mit dem Thema „Sachmangelhaftungsrecht“ startet der BVOF (BundesVerband der Oldtimer Fachbetriebe) am 12. Juni eine Reihe von Infotagen rund um das Thema Oldtimer. Im Januar 2002 wurde das Sachmangelhaftungsrecht durch die Umsetzung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes umfangreich geändert. Diese Änderungen betrafen auch und gerade Betriebe, die Oldtimer reparieren oder verkaufen, die Rechte des Kunden wurden deutlich gestärkt, der Händler geriet in eine Situation, in der er sich bei auftretenden Mängeln in immer stärkerem Maße „entlasten“ muß. Mittlerweile liegen zu diesem wichtigen Thema erste Gerichtsentscheidungen und Meinungen aus der Fachpresse vor. Hierüber möchte der BVOF interessierte Betriebe im Rahmen des ersten BVOF-Infotages informieren und lädt daher ein zum BVOF-Infotag „Sachmangelhaftungsrecht (Gewährleistungsrecht)“ am Sonntag, den 12. Juni 2005, 11.00 bis 16.00 Uhr im Automuseum Dortmund (Brandisstraße). Referent ist Joachim Otting, auf Autothemen spezialisierter Jurist und geschäftsführender Vorstand des BundesVerbandes der Oldtimer Fachbetriebe (BVOF). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, es fällt lediglich eine Verpflegungskostenpauschale i.H.v. EUR 29,00 (inkl. Getränke) an, die direkt vor Ort beglichen werden kann. Eine Anmeldung ist allerdings absolute Pflicht!
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