Das Keilzapfenschloss

Die beispielhaften Entwicklungen von Mercedes-Benz im Bereich des aktiven und passiven Insassenschutzes dokumentieren sich häufig im Detail. Ein typisches Beispiel dafür ist das am 2. Juli 1958 zum Patent angemeldete „Keilzapfen-Türschloss“. Bei dieser Konstruktion verhindern als völlig neuartiges technisches Detail zwei Sicherheitsrasten, dass die Türen bei einem Unfall aufspringen oder sich verklemmen. Ab August 1959 fließt das neue Türschloss als Serienteil in die Pkw-Produktion ein.