DEUVET sorgt für weiterhin freie Fahrt für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in Köln
von Jan Hennen / DEUVET
„Die Stadtverwaltung in Köln plant die bereits bestehende Umweltzone – vor allem um die rechtsrheinischen Stadtgebiete – zu erweitern. Das Amt für Verkehrsmanagement in Köln hat die Argumente des DEUVET aufgenommen, so dass in der erweiterten Umweltzone auch in Zukunft die bekannte Plakettenregelung gilt, bei der Fahrzeuge mit grüner Plakette und die ihnen gleich gestellten Kraftfahrzeuge mit H- oder roten 07er Kennzeichen bewegt werden dürfen.“
Ein Artikel im Kölner Stadt Anzeiger vom 4. August verunsicherte die Freunde der historischen Mobilität. Darin heißt es: die Stadtverwaltung in Köln wird die bereits bestehende Umweltzone vor allem um die rechtsrheinischen Stadtgebiete erweitern. Diese Maßnahme soll die Grenzwertüberschreitung und die damit eventuell möglichen Fahrverbote in einzelnen Straßen verhindern.
Die Entwicklung der Umweltzonen im Großraum Köln wurde von Anfang an durch den DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. begleitet. Bei der Erstellung und Fortführung des Luftreinhalteplans wurde vom DEUVET immer wieder darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in ihrer geringen Anzahl und den niedrigen Jahresfahrleistungen nur unmerklich zur Gesamtbelastung beitragen.
Das Amt für Verkehrsmanagement in Köln hat diese Argumente aufgenommen. In der erweiterten Umweltzone gilt daher auch in Zukunft die bekannte Plakettenregelung, bei der Fahrzeuge mit grüner Plakette und die ihnen gleich gestellten Kraftfahrzeuge mit H- oder roten 07er Kennzeichen bewegt werden dürfen.
Wenn in anderen Städten Fahrverbotszonen eingerichtet werden, die nicht mit einer Umweltzone übereinstimmen, sind von diesen Fahrverboten Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen nicht ausgenommen. In derartigen Fällen kommt die Klassifizierung als Diesel oder Benziner E1 und E2 zur Anwendung. Daher begrüßen wir es, dass die Stadt Köln davon Abstand genommen hat, und die Umweltzone erweitert hat. In diesem Fall kommt die Befreiung von der Plakettenordnung für Oldtimer zur Anwendung.