vom DEUVET-Team
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich mit der EU-Kommissarin für Verkehr geeinigt, dass das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 geändert werden muss. Dieses Gesetz kann auf der Internetseite des BMVI (siehe auch HIER) eingesehen werden.
Für uns ist dabei interessant, dass bei den Abgabesätzen von Oldtimer mit H-Kennzeichen der Betrag von 130,- € im Jahr genannt wird. Darauf wird die bisherige Kraftfahrzeugsteuer von 191,73 € (bei neueren Bescheiden nur 191,- €) angerechnet. Das 07-Kennzeichen wird dort nicht erwähnt. In einem früheren Infopapier zur Infrastrukturabgabe von 2014 hieß es noch, dass 07-Kennzeichen davon befreit sind. Da nach Aussagen der derzeitigen Bundesregierung kein deutscher Staatsbürger mehr belastet werden soll, kann man davon ausgehen, dass diese Aussage zunächst stimmt. Das könnte jedoch nach der Bundestagswahl im September 2017 bereits anders aussehen. Da die EU-Staaten Niederlande und Österreich gegen die Maut klagen wollen, kann sich die Einführung jedoch noch verzögern.
Am 16. Januar 2017 hat der DEUVET-Präsident Peter Schneider einen Gesprächstermin mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Norbert Barthle MdB im Bundesministerium für Verkehr in Berlin. Die Maut für Oldtimer ist dabei eines der Themen auf der umfangreichen Liste.