Die Schweiz überlegt . . .

Auf unsere Eilmeldung vom 23.11.2010 >Schweiz gegen Oldtimer< haben wir viele Rückmeldungen und auch Nachfragen erhalten, da wir noch kein endgültiges Ergebnis aus der Schweiz präsentierne können, lassen wir hier die Markus Rühle den Chefredakteur von SwissClassics zu Wort kommen:

Die Anhörungsfrist bzgl. Einrichtung von Umweltzonen ist am 26. November 2010 abgelaufen. Wenn die bundesrätliche Verordnung für die Umweltzonen keine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit Veteraneneintrag vorsieht, droht uns zumindest in den grösseren Städten ein Fahrverbot. Die Folgen für Oldtimerhändler, -garagisten, Veranstalter von Oldtimer-Events und ansässige Oldtimer-Besitzer wären gravierend. Lesen Sie zu diesem Thema auch die aktuelle gedruckte Dezember-Ausgabe von SwissClassics, die an allen grossen Kiosken erhältlich ist.

 Peter Toscan vom ASTRA schreibt mir am 7.12.2010 auf Anfrage: «Die weiteren Schritte sehen so aus, dass die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet werden und der Ergebnisbericht erstellt wird. Dafür hat die Verwaltung grundsätzlich gleich viel Zeit wie die Anhörung gedauert hat, also rund 3 Monate. Danach wird entschieden, ob, mit welchem Inhalt und unter Berücksichtigung welcher Anliegen das Projekt weiterverfolgt wird. Möglich ist, dass der Ergebnisbericht früher vorliegt und entsprechend zu diesem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entschieden wird.»

 Unsere beiden Dachverbände FSVA (Fédération Suisse des Véhicules Anciens) und Swiss Oldtimers (vormals SDHM) versuchen auch weiterhin, die Verwaltung von unseren Anliegen zu überzeugen. Ruedi Müller und Frank Aeschlimann, beide vom SMVC (www.smvc.ch), sind auf diversen Internetforen präsent und bündeln dort die Stimmen aus der Oldtimer-Szene, z.B. hier. Erfolgversprechend scheint auch die Initiative von Reinhard Schmidlin (www.oldtimergalerie.ch) der zwei Petitionen aufgegleist und schon Tausende Bürgerinnen und Bürger zur Unterschrift bewogen hat (siehe hier).

Ich möchte alle Oldtimer-Besitzer und -Fans aufrufen, die Petition ebenfalls zu unterschreiben und/oder sich auf den Internet-Foren zu melden. Je lauter des Volkes Stimme, desto grösser unsere Chancen.

 Unabhängig von den Voten aus der Oldtimer-Szene gibt es von verschiedenen Rechtsanwälten Vorstösse, die in Frage stellen, ob die Umweltzonen überhaupt auf dem Verordnungswege eingeführt werden dürfen. Vielerorts ist man der Ansicht, dass für einen solch gravierenden Eingriff in die Freiheit der Autobesitzer ein Gesetzgebungsverfahren zwingend nötig sei. Und nicht zuletzt wird auch die in Art. 26 der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie angeführt, denn ein aus der Umweltzone verbanntes Fahrzeug wird zweifelsohne deutlich an Wert verlieren.

 Trotz der drohenden Unbill für die Oldtimerszene habe ich weiterhin grosses Vertrauen in das schweizerische politische System: Die staatlichen Organe sind sich bewusst, dass man nicht gegen das Volk regieren darf, andernfalls sich der übergangene Wähler an der Urne empfindlich zu Wort melden wird.

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