Überführungskennzeichen: Alle Infos und Kosten
Wann braucht man ein Überführungskennzeichen? Wo beantragt man es, welche Kosten fallen dafür an und welche Unterlagen sind nötig? Diese Regelungen gelten in Deutschland und im Ausland.
- Fahrzeug überführen innerhalb Deutschlands: Kurzzeitkennzeichen, rotes Händlerkennzeichen
- Überführung ins Ausland: Ausfuhrkennzeichen
- Überführung nach Deutschland: ausländische Kennzeichen
Wer im In- oder Ausland ein Fahrzeug kauft oder verkauft, benötigt beim Überführen ein Überführungskennzeichen, es sei denn, das Fahrzeug ist noch auf den bisherigen Halter zugelassen. Sollte dies der Fall sein, muss es vom Käufer unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach Verkauf umgemeldet werden. Aus Sicherheitsgründen ist es für den Verkäufer jedoch dringend zu empfehlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Vor allem bei einem Verkauf ins Ausland sollte es unbedingt abgemeldet sein. Ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, braucht man ein Überführungskennzeichen. Das sind die Regeln im In- und Ausland.
In Deutschland: Kurzzeitkennzeichen beantragen
Für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es die Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Das rote (Händler-)Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird dagegen von den Behörden u.a. an zuverlässige Händler und Werkstätten zur mehrmaligen betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen ausgegeben, nicht jedoch an Privatpersonen.
Welche Unterlagen braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?
Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind in der Regel folgende Dokumente nötig:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) oder CoC-Papiere (Kopien meist ausreichend)
- bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Infos. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens entstehen folgende Kosten bzw. Gebühren:
- Verwaltungsgebühr: ca. 13 Euro
- Schilderpaar: ca. 25 Euro
- Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.
Hier finden Sie weitere Infos rund ums Thema Zulassung
Export/Überführung in Nachbarländer: Kurzzeitkennzeichen selten anerkannt
Wer ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen will, muss beachten: Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen sowie der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen nur mit Österreich, Italien und Dänemark.
In einigen weiteren Nachbarländern werden das Kurzzeitkennzeichen und das rote Kennzeichen erfahrungsgemäß toleriert bzw. nicht beanstandet. Wichtig zu wissen: Es bestehen keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. Aus Frankreich und den Beneluxstaaten beispielsweise wurden dem ADAC in der Vergangenheit immer wieder Fälle gemeldet, in denen es bei Kontrollen zu erheblichen Problemen mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen gekommen ist.
Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Auch in Ungarn, Rumänien und Bulgarien gab es bereits wiederholt Probleme mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen.
Unzulässig ist es in jedem Fall, mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen (siehe Import: Überführung vom Ausland nach Deutschland).
Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen zur Überführung ins Ausland
Generell empfehlenswert für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Dieses Kennzeichen ist international anerkannt und kann von Vorteil sein, wenn der Zulassungsvorgang im Ausland länger dauert. Man erhält das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle (teils auch als Straßenverkehrsamt bezeichnet). Es ist maximal zwölf Monate gültig.
Welche Unterlagen braucht man für ein Ausfuhrkennzeichen?
Diese Unterlagen werden meist benötigt, wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung
- Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2 (Kfz-Schein und -Brief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- alte Nummernschilder, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Bitte informieren Sie sich vorab bei der vor Ort zuständigen Behörde, z.B. auf deren Internetseite, und vereinbaren Sie einen Termin.
Gebrauchte Fahrzeuge müssen in der Regel zur Identifizierung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgefahren werden. Bei Neufahrzeugen, die direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet werden, wird darauf oftmals verzichtet.
Was kostet ein Ausfuhr- oder Zollkennzeichen?
Bei der Beantragung entstehen in etwa folgende Kosten bzw. Gebühren:
- Zulassung etwa 25 bis 50 Euro (für die Erlaubnis, ein Ausfuhrkennzeichen prägen zu lassen ca. 15 €, befristete Zulassungsbescheinigung Teil 1 ca. 30 €)
- Kennzeichen 20 – 40 Euro
- Versicherung (je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung)
- Kfz-Steuer je nach Gültigkeitsdauer des Kennzeichens – mindestens ein Monat bis maximal zwölf Monate
Infos zu Österreich: Kfz-Verkauf, Mitnahme und Zulassung
Infos zum Export in die Schweiz: Vorübergehende Kfz-Mitnahme, Umzug und Kfz-Zulassung
Zur Überführung eines Fahrzeugs vom Ausland nach Deutschland braucht man ein Ausfuhr-/Überführungs-/Zollkennzeichen des Kauflandes – wenn das Fahrzeug nicht ausnahmsweise mit regulärer Zulassung des Herkunftslandes überführt werden kann, weil z.B. der Verkäufer bereit ist, das Kfz angemeldet zu verkaufen. In jedem Fall muss aber darauf geachtet werden, dass für die Überführungsfahrt und für den jeweiligen Fahrer auch der erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
In einigen Ländern ist der Erhalt eines solchen Ausfuhrkennzeichens und der dazugehörigen obligatorischen Versicherung mit erheblichem Aufwand und bürokratischen Hindernissen verbunden. Fragen Sie daher im Zweifel den Händler bzw. Verkäufer, ob er Ihnen bei der Beschaffung eines entsprechenden Kennzeichens und der dazugehörigen Kfz-Versicherung helfen kann.
Eindeutig geregelt ist das Verfahren z. B. in Österreich, Infos zum Überstellungskennzeichen* finden Sie hier.
Sollten Sie kein ausländisches Ausfuhrkennzeichen und/oder die Versicherung bekommen, bleibt nur der Transport auf dem Anhänger oder durch eine Spedition, weil dazu keine aktuelle Zulassung des Fahrzeugs notwendig ist.
Verboten ist jedoch die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen aus Deutschland im Gepäck anzureisen, das Schild dann im Ausland an einem Kfz oder Anhänger anzubringen und so nach Deutschland zu fahren. Diese unzulässige Fernzulassung kann hohe Strafen und – beispielsweise in Italien – häufig auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Folge haben.
Mehr über den Eigenimport und Reimport von Neuwagen aus EU-Staaten finden Sie hier.
Fahrzeugimport aus EFTA-Staaten
Der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA gehören heute nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Für deutsche Autofahrer kann am ehesten der Automarkt in der Schweiz attraktiv sein. Ob sich ein Autokauf dort lohnt, hängt ab von den Kosten für Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Überführung und Ausstellung von Nachweisen. Um ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland zu überführen, brauchen Sie das schweizerische Zollkennzeichen („provisorische Immatrikulation„). Auch in EFTA-Staaten wird das Zollkennzeichen erst nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung vor Ort ausgegeben. Ein Händler ist üblicherweise bei der Beschaffung der Zollkennzeichen behilflich. Informationen zu den Kennzeichen in der Schweiz erhalten Sie direkt bei den Straßenverkehrsämtern der jeweiligen Kantone.*
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Mehr zum Import aus EFTA-Staaten
- Fahrzeugimport aus den USA und Kanada
- Alles rund um Import und Export von Fahrzeugen
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QUELLE: ADAC