Am 12.10.07 haben wir die Pressemitteilung der auto, motor und sport an dieser Stelle veröffentlicht und haben damit auch für unnötige Panik unter den Oldtimerbesitzern gesorgt. War doch erst kürzlich über den positiven Bundesratsbeschluss vom 21. September 2007 in Bezug auf bundeseinheitliche Ausnahmen von Fahrverboten für Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen berichtet worden. Doch der DEUVET kümmert sich um Aufklärung: Am 11. Oktober 2007 wurde im Bundestag lediglich über den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 1. März 2007 abschließend abgestimmt. Dieser Antrag hatte den Stein erst richtig ins Rollen gebracht. Die laufende Debatte und die Behinderung im Bundestag durch das Bundesumweltministerium hatten dann dazu geführt, die bundeseinheitliche Regelung über einen Bundesratsbeschluss zu erreichen. Das ist so geschehen. Die Bundesregierung ist dem Votum des Bundesrates gefolgt. Damit benötigen Oldtimer mit H- und 07-Nummer keine Plakette um in die Umweltzonen fahren zu dürfen. Unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten – so wie wir uns das gewünscht haben.