Doppelt verkaufte Pagode

Archivbild aus Werbebroschüre

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Für seinen Oldtimer, einen „Mercedes-Benz Pagode 230 SL, Baujahr 1965”, kassierte ein 31-jähriger aus Neufahrn bei Freising gleich bei zwei Käufern ab. Wegen Unterschlagung handelte sich der Mann jetzt beim Landgerichts Landshut eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ein.
Bereits im August 2007 verkaufte der junge Mann den reparaturbedürftigen Oldtimer an einen Berliner Filmemacher für 2500 Euro und übergab ihm auch den Fahrzeugbrief. Der Käufer wollte das Fahrzeug allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Berlin verfrachten und so einigte man sich darauf, dass es bis zur Abholung in der Neufahrner Garage stehen bleiben sollte. Als der Berliner Käufer den Wagen dann im Dezember abholen wollte, fand er die Garage leer vor. Der Vorbesitzer – inzwischen in Italien residierend – hatte das Gefährt an einen unbekannten Dritten weiterverkauft.
Vor der fünften Strafkammer des Landgerichts wehrte sich der Verkäufer gegen den Unterschlagungsvorwurf: Er habe den Oldtimer, der unter Liebhabern auf einen Wert von bis zu 9000 Euro geschätzt worden sei, für 7500 Euro an den Filmemacher verkauft. Die 2500 Euro seien lediglich die Anzahlung gewesen. Der Berliner habe den Wagen aber nicht abgeholt: „Der stand in der Scheune und verrottete.”
Als er dann im Dezember 2007 aus der damaligen Wohnung ausgezogen sei, habe er auch die Garage „geräumt”, sprich, den Oldtimer anderweitig abgesetzt. „Ich habe dem Filmer aber angeboten, ihm die 2500 Euro zurückzuzahlen.” Das hatte der Filmemacher aber anders in Erinnerung: „Die 2500 Euro waren der volle Kaufpreis. Und der Verkäufer wusste, dass ich den Wagen erst später holen würde. Als ich ihn im Dezember für einen Dreh brauchte, war er nicht mehr da.”
Obwohl der Neufahrner Verkäufer im Verlauf des Verfahrens die 2500 Euro zurückerstattete, handelte er sich bei der fünften Strafkammer sechs Monate ohne Bewährung ein. Die Kammer hatte an der Glaubwürdigkeit des Berliner Käufers keine Zweifel.
Für den Angeklagten hat die Verurteilung weitreichende Konsequenzen: Schon mehrfach wegen Betrugs verurteilt, wird auch noch eine im Jahr 2007 verhängte Bewährungsstrafe von acht Monaten widerrufen, so dass er demnächst für insgesamt 14 Monate ins Gefängnis muss.
Dabei hätte es für ihn durchaus noch schlimmer kommen können. Die ursprüngliche Anklage warf ihm noch eine Reihe weitere Betrügereien vor. Von diesen Betrugsvorwürfen wurde der 31-Jährige aber letztlich freigesprochen.