In Deutschland werden etwa 15.000 Kraftfahrzeuge mit Flüssiggas betrieben. Die Anzahl steigt stetig, da immer mehr Fahrzeuge aus ökologischen und ökonomischen Gründen auf einen Gasantrieb umgerüstet werden. Die Mobilitätsberater vom TÜV NORD STRASSENVERKEHR empfehlen, Fahrzeuge nur von Fachwerkstätten umrüsten zu lassen. „Wichtig ist, dass alle für die Fahrzeugänderung notwendigen Unterlagen vorliegen. Fachwerkstätten bieten diesen Service“, so Axel Böhme, Mobilitätsberater beim TÜV NORD STRASSENVERKEHR. Damit die Betriebserlaubnis des umgerüsteten Fahrzeugs nicht erlischt, muss die Änderung nach dem Einbau der Gasanlage in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. „Wenn für die Gasanlage eine Genehmigung vorliegt, zum Beispiel die ECE-Regelung Nummer 115, können wir die Änderung in die Fahrzeugpapiere eintragen“, so Axel Böhme vom TÜV NORD STRASSENVERKEHR. Liegt keine Genehmigung vor, müssen die Mobilitätsberater das Fahrzeug umfassend begutachten. Dabei überprüfen sie, ob die Gasanlage korrekt zusammengestellt wurde und für den Einbau in das Fahrzeug geeignet ist. „Dieses Verfahren schafft die notwendige Sicherheit für den Betrieb der Gasanlage, ist durch den erheblich höheren Aufwand aber mit höheren Kosten verbunden“, so Böhme. Er empfiehlt deshalb, Autoanlagen nur von Fachwerkstätten montieren zu lassen, die alle für die Änderungsabnahme notwendigen Unterlagen beschaffen. „Nur so können Sie sicher sein, dass die Einbauvorgaben des Anlagen- oder Teileherstellers eingehalten und alle erforderlichen Komponenten verbaut werden“, sagt Axel Böhme. Informationen zur Umrüstung von Fahrzeugen auf Flüssiggasbetrieb gibt es telefonisch unter 0511 986-2235 oder unter info@tuev-nord.de. Die für die Änderungs- oder Einzelabnahme erforderliche Dichtigkeitsprüfung der Gasanlage können Interessierte an jeder TÜV-STATION vornehmen lassen. (Quelle TÜV NORD STRASSENVERKEHR)
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