vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe
Urteil: Werkstatt muss mitgebrachtes Öl nicht nutzen
Ein Fernsehbericht hat zu Unsicherheit geführt: Müssen Werkstätten Öl einfüllen, das Kunden mitgebracht haben? Jetzt gibt der ZDK Entwarnung:
Pro Jahr werden in Deutschland rund 45 Millionen Ölwechsel durchgeführt. Motoröl ist im Handel meist günstiger als bei der Vertragswerkstatt. Aus diesem Grund kommen immer wieder Kunden auf die Idee, Öl zu kaufen und mitzubringen, um es von der Werkstatt einfüllen zu lassen. Doch die Werkstatt kann das Einfüllen des mitgebrachten Öls verweigern, wie der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) mitteilt.
Ein Beitrag des ARD-Magazins „PlusMinus“ vom 12. August hatte den Eindruck erweckt, die Werkstätten seien zum Einfüllen des Öls verpflichtet. ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert stellt jedoch klar: „Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls.“
Vorgaben des Herstellers zählen
Der Hintergrund dafür ist, dass die Werkstätten verpflichtet sind, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Autoherstellers durchzuführen. Kann ein Motorschaden auf falsches Öl zurückgeführt werden, droht laut dem ZDK der Verlust der Garantie. Außerdem könne die Werkstatt keine Sachmängelhaftung für mitgebrachtes Öl übernehmen. Wenn die Werkstatt das mitgebrachte Öl einfüllt, kann sie eine Service- oder Entsorgungsgebühr erheben.
QUELLE: ZDK