Mit großer Besorgnis haben wir die folgende Email aus der Schweiz erhalten. Dort scheint sich eine große Front gegen Oldtimer-, Klassiker- und Youngtimerbesitzer zu organisieren. Die Eidgenossen wollen ältere Fahrzeuge -ohne Ausnahmen- aus den Städten verbannen und die Gesetzeslage ist so, daß nur noch bis zum Freitag, 26. 11.2010, Bedenken geäußert werden können!!! Wer die schweizer Szene unterstützen möchte, sollte ich schnellstens die Informationen unten durchlesen und einen entsprechenden Brief oder Email verfassen und abschicken.
Reinhard Schmidlin (rs@oldtimergalerie.ch) von der Oldtimer Galerie Toffen schreibt: Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene, wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer erreichen können! Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken. Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen, welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen, dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen in den Städten befahren dürfen! Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich keine Ausnahmen vorgesehen!![…]
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist. Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umweltzonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können!! […]
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, „Veteranefahrzeug“, alle anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst vielen verschiedenen Argumenten.
Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten Freitag, dem 26. November 2010!! Brief- und Mailvorlagen hier: www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
- 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
- 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw. ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten …… von …. evtl. auf besonderen schweizer Bezug (Kunstwerrk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE)“. Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz, Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.) selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an: Bundesamt für Strassen – „Vernehmlassung Umweltzonen“ – Postfach – 3003 Bern – SCHWEIZ oder per E-Mail an: svg@astra.admin.ch und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010 (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein) abgeschickt sein.
Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen bis zu der Überschrift „Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen“. Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich. ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN, FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME ERWIRKEN !!!