Einfuhr von Oldtimern aus Nicht-EU-Ländern

Die Einfuhr von Oldtimern aus Nicht-EU-Ländern wurde von den deutschen Zollbehörden seit Beginn letzten Jahres erheblich erschwert. Für nahezu jeden eingeführten Oldtimer wird nun Einfuhrzoll verlangt, während bisher die zollfreie Einfuhr von Oldtimern meist problemlos möglich war. Bereits am 6.12. 1998 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Vorlage entschieden, die ihm von einem deutschen Gericht vorgelegt wurde. Die Entscheidung der Zollbehörden beruhte bisher auf der Anwendung eines Kriterienkataloges aus einer früheren Entscheidung des EuGH. Dieser Kriterienkatalog findet sich auch in der neuen Entscheidung. Hier sind keine Änderungen erfolgt, die die geänderte Handhabung duchr die Zollverwaltung rechtfertigt. Im Gegenteil: Es ist eindeutig Sache der Zollverwaltung, im Einzelfall zu beweisen, daß das eingeführte Fahrzeug die Kriterien nicht erfüllt und damit zu verzollen ist. Eine solche Beweislastumkehr wird in Gesetzgebung und Rechtsprechung verwendet, um die Effektivität der Verwaltung sicherzustellen. Der EuGH vertritt demnach die Auffassung, daß grundsätzlich jeder Oldtimer den Kriterienkatalog erfüllt, jedoch im Ausnahmefall die Kriterien auch einmal nicht erfüllt sein können. Die Praxis der deutschen Zollverwaltung, die zollfreie Einfuhr Oldtimern grundsätzlich nicht mehr zu ermöglichen, widerspricht demnach der geltenden Rechtsprechung des EuGH. Soweit Fälle bekannt sind, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des DEUVET. Nur ein möglichst vollständiger Überblick über die Sachlage kann helfen, eine Lösung zu finden. Gerne stellen wir auch Kontakt zu anderen Betroffenen her um einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.