Bei neuen Autos passiert es nicht so oft, dass man den Hauptuntersuchungs-Termin überschreitet. Viele gefahrene km und entsprechende Inspektionen verhindern dies zumeist. Anders ist dies bei Anhängern und Oldtimern. Da diese Fahrzeuge nur sporadisch genutzt werden, merkt man meißt nicht wie schnell die Zeit vergeht.
Jeder Fahrzeughalter ist vom Gesetzgeber her dazu verpflichtet, sein Fahrzeug regelmässig einer technischen Überprüfung zu unterziehen und die Verkehrstauglichkeit in Form einer kleinen Plakette auf dem Nummernschild zu belegen. Sofern der Fahrzeughalter diesen Termin verstreichen lässt, drohen hohe Geldstrafen, die berühmten Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbot.
Dieser TÜV-Termin steht in der Regel alle 2 Jahre automatisch an und muss von dem Fahrzeughalter selbständig überwacht und eingehalten werden. Bei einem Neuwagen ist dieser Termin erst nach 3 Jahren fällig – ausschlaggebend ist die Erstzulassung. Viele Autohalter verlassen sich dabei auf den Erinnerungsservice ihrer Werkstatt – manchmal zu dem eigenen Leidwesen. Für das Einhalten der Termine ist jeder Autofahrer selbst verantwortlich! Nicht jede Autowerkstatt bietet einen solchen Erinnerungsservice von Haus aus an.
Zusätzlich zum TÜV-Termin wird die Abgasuntersuchung, kurz AU, ebenso regelmässig alle 2 Jahre fällig (und das betriff alle Fahrzeuge ab dem Baujahr 1972) – Im Optimalfall zeitgleich mit dem HU-Termin. Dies muss aber nicht zwingend so sein. Beide wichtigen Termine können genauso gut voneinander abweichen.
Haben Sie sich beim Lesen der ersten Zeilen auch schon gefragt, wann Sie eigentlich Ihren nächsten HU- oder AU-Termin haben? Selbst wenn Sie Ihre nächsten Pflichttermine sofort wussten, denken Sie bei Fälligkeit wirklich daran? Überlassen Sie es nicht dem Zufall, dass Sie diese Termine auch wirklich einhalten. Schnell sind 15,00 – 25,00 Euro Verwarnungsgeld fällig. Das ist noch eine der „milderen“ Strafen. Bußgelder in Höhe von 40,00 Euro sowie 1 – 2 Punkte in Flensburg werden zusätzlich fällig, sobald der Termin 8 Monate überzogen wurde. Beispielsweise weil man sich im Jahr geirrt hat.
Jetzt kann man den kostenlosen Erinnerungsservice von Cardor.de nutzen. Hier kann man beliebig viele Fahrzeuge und deren HU- und AU-Termine eintragen. Automatisch erhält man bei Fälligkeit am Monatsanfang eine Email, die einen an diese wichtigen Termine erinnert. Der Eintrag geht einfach und schnell. Man gibt nur eine Email-Adresse, das Kfz-Kennzeichen und natürlich die nächsten fälligen Termine ein. Nach 2 Minuten kann man die Termine sprichwörtlich vergessen.
Ihre TÜV/AU-Termine können Sie unter diesem Link eintragen.