EU-Urteil zu gelockerten Stickoxid-Grenzwerten mit Signalwirkung

ACE: Derzeit ist vom Kauf eines neuen Diesels abzuraten

Berlin (ACE) – Das EU-Gericht hat in seinem heute gefällten Urteil entschieden, dass die EU-Kommission alleinig nicht berechtigt war, die Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 zu lockern. Gemäß der Entscheidung der Luxemburger Richter sind Kommission, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union aufgefordert, die Verordnung neu zu regeln. Ob und wie sich dadurch die Abgasgrenzwerte am Ende verändern, ist noch offen.

Das Urteil hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf Dieselfahrer mit Fahrzeugen der Euro-6-Norm in Deutschland. Aber es hat Signalwirkung: Verbrauchern, die aktuell einen Neuwagenkauf planen oder ihren alten Diesel gegen ein neues Modell tauschen möchten, empfiehlt der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, derzeit abzuwarten beziehungsweise eine alternative Antriebsart zu testen.

Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender: „Schönrechnerei bei Abgasgrenzwerten werden von Gerichten nicht akzeptiert. Das Urteil des EU-Gerichts zeigt einmal mehr, Grenzwerte für saubere Luft müssen ausnahmslos eingehalten werden. Autohersteller müssen konsequent saubere Fahrzeuge bauen und die Bundesregierung muss den Rahmen dafür setzen.“

Auch im Hinblick auf das Vorhaben der Bundesregierung, im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten neu zu verhandeln, ist das Urteil als Warnschuss zu verstehen. Die Aufweichung von Abgasgrenzwerten ist keine Lösung. Stattdessen müssen wirksame und nachhaltige Maßnahmen zur Luftreinhaltung direkt an der Wurzel ergriffen werden, um Fahrverbote zu vermeiden.

Stefan Heimlich betont: „Gesundheitsschutz und die Sicherung der individuellen Mobilität gehen Hand in Hand und dass saubere Autos produziert werden können, zeigen die Exportversionen der Hersteller für ausländische Märkte.“