Fahnenverlust

„Beschädigt ein vom Auto abgefallenes WM-Fähnchen ein anderes Fahrzeug oder eine Person, kommt dafür die Haftpflichtversicherung auf. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neulich in Berlin mit. Ebenso zahle die Versicherung, wenn ein schlecht montiertes Fahrrad vom Dach fliegt und ein anderes Auto beschädigt. Allerdings muss der Fahrzeugbesitzer noch zu ermitteln sein. Ist das nicht möglich, hat der Geschädigte Pech: „“Dann muss man für den Schaden selbst aufkommen““, so GDV-Pressesprecher Klaus Brandenstein. Autobesitzer könnten in solchen Fällen zwar ihre Vollkaskoversicherung bemühen, müssen aber bedenken, dass damit eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse beziehungsweise höhere Beiträge verbunden sind. Der Auto Club Europa (ACE) rät, die Fähnchen für Fahrten über 50 km/h zu demontieren. Beim Anbringen der Fähnchen wiederum sei die gleiche Sorgfalt nötig wie etwa bei einem Dachgepäckträger. Außerdem müssten die Montagehinweise der Fahnenproduzenten beachtet werden.“