Fahrverbot in Bozen

„In der Provinz Bozen gilt ab dem 1. Dezember 2004 ein Fahrverbot für Fahrzeuge, deren Antrieb nicht mindestens die Schadstoffklasse Euro 1 erfüllt. Im Detail hört sich dieser Beschluss der Bürgermeister von Bozen, Meran, Brixen und Bruneck weniger scharf an: Betroffen sind Pkw und Lkw, die vor dem 31. Dezember 1994 erstmals zugelassen wurden sowie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Für sie gilt vom 1. Dezember bis zum 1. April ein vorbeugendes Sonderprogramm zur Verbesserung der Luftqualität in den genannten Städten. Wer mit einer, auch in Italien so genannten, „“Dreckschleuder““ in diesem Zeitraum während der Hauptverkehrszeit in eine der vier Städte hineinfährt, muss mit einem Bußgeld von 68 Euro rechnen. Ausnahmen gelten für die oft sehr alten Busse des öffentlichen Personennahverkehrs, obwohl diese teilweise extreme Schadstoffmengen ausstoßen. Besitzer älterer Autos können ihre Fahrzeuge mit schadstoffreduzierender Technik nachrüsten. Dabei muss jedoch mindestens die Schadstoffklasse Euro 2 erreicht werden. Auch für Dieselpartikelfilter reicht der einfache Einbau nicht aus. Hier verlangt der Verordnungsgeber eine Verbesserung der Schadstoffklasse um mindestens eine Stufe. Sämtliche Einbausätze müssen vorher zertifiziert werden. Nachträglich schadstoffreduzierte Fahrzeuge werden auf Antrag von der Kfz-Steuer befreit. Nach der Bekanntgabe dieser Beschlüsse in der vergangenen Woche setzte in Südtirol ein Ansturm auf Nachrüst-Rußfilter ein, der vom Handel derzeit noch nicht befriedigt werden kann. Oldtimerausfahrten während dieser Zeit sind also unbedingt zu vermeiden!“