Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung erneut geäußert. In Abstimmung mit Herrn Carsten Müller stellen wir Ihnen diese Mitteilung im Original zur Verfügung:
Falschmeldung über EU-Vorschlag zu Altfahrzeugen sind und bleiben auch bei Wiederholung Falschmeldungen
„Die aktuell erneut vermehrt auftretenden Falschmeldungen in sozialen Medien und einigen Presseportalen über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zu Altfahrzeugen sind falsch und bleiben auch bei regelmäßiger Wiederholung schlichte Falschmeldungen. Meine Stellungnahme vom 1. Dezember 2023 ist weiterhin zutreffend.
Für die Europäische Kommission hat sich der Spokesperson’s Service (SPP) klar positioniert: Die zentralen Behauptungen der Berichterstattung über die Initiative der Kommission sind schlichtweg falsch. Unabhängig vom Alter des Fahrzeugs kann jedes Fahrzeug repariert werden, solange die national geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die EU plant keine Beschlagnahmung von nicht verkehrstauglichen Fahrzeugen. Der Austausch von Motoren wird nicht verboten. Besitzerinnen und Besitzer historischer Fahrzeuge droht keine Fahrzeugverschrottung, denn historische Autos sind aus dem Anwendungsbereich des Vorschlags ausdrücklich ausgenommen.
Weiterhin richtig ist jedoch, dass die im Vorschlag verwendete Definition historischer Fahrzeuge zu überarbeiten ist. Auch vorgeschlagene Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden müssen geändert bzw. ersetzt werden. Im weiteren Verfahren werde ich mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages und des Europaparlamentes für entsprechende Verbesserungen und Präzisierungen einsetzen. Neben den Abgeordneten ist hier auch die Szene gefordert. Über involvierte Verbände, Organisationen, Unternehmen und Vereinigungen sind auf europäischer Ebene Änderungsvorschläge einzubringen, um einen guten Beschluss im Sinne der Young- und Oldtimer-Besitzerinnen und Besitzer herbeizuführen.“
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen. Weiterführende Informationen hat die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland unter diesem Link veröffentlicht
Carsten Müller – Mitglied des Deutschen Bundestages – Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin E-Mail: carsten.mueller@bundestag.de – www.carsten-mueller.com
Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.
Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12633-End-of-life-vehicles-revision-of-EU-rules/F3443357_de