Fehlerhafte Angaben zur Gurtpflicht

Zu unserer Meldung vom 01.01.2006 zur Einführung der Gutpflicht scheint leider etwas durcheinandergeraten. Stand zwar so auch in der Rheinischen Post aber trotzdem kamen klärende Worte der TÜV-Referenten des MVC: Gurte vorn erforderlich generell ab 1.04.74. Nachrüstpflicht rückwirkend bis 1.01.70 nur wenn ab Werk Befestigungspunkte vorhanden. Ab 1.5.79 Gurte auch hinten erforderlich. Das Datum 1.7.69 ist für die Abgasuntersuchung für „Benziner“ und hat mit Gurten nichts zu tun. Es gilt jeweils Tag der ersten Zulassung.Für LKW und sonstige Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile gelten) über 2,8 t zul.Ges.Gew. andere,deutlich spätere Stichtage. Allerdings gilt grundsätzlich, dass Gurte anzulegen sind, wenn sie vorhanden sind.