FIVA – Ausnahmeregelungen für Umweltzonen nach deutschem Vorbild

„Oldtimer sind nicht einfach alte Autos“

So die FIVA im Rahmen ihrer Bemühungen für einheitliche Beschränkungen in Umweltzonen

Nachdem die Zahl der Umweltzonen in Europa weiter wächst, setzt sich die FIVA (Weltverband der Oldtimer-Clubs und -verbände) für eine klare Unterscheidung zwischen „alten“ und „historischen“ Fahrzeugen ein sowie für eine europaweit einheitliche Politik zu Ausnahmeregelungen für Oldtimer.

Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) hat Verständnis für die Notwendigkeit von Umweltzonen, da Städte den in den EU-Richtlinien zur Luftqualität formulierten Zielen sowie den von der Weltgesundheitsorganisation geäußerten Gesundheitsaspekten genügen müssen. Klar ist, dass ein Oldtimer nicht die Abgas-Standards aktueller Modelle erfüllen kann. Zwischen den 30er, 50er, 80er Jahren und dem aktuellen Stand der Technik liegen Welten. Deutlich relativiert wird dies allerdings dadurch, dass der aktive Fahranteil der Oldtimer im Straßenverkehr mit einer durchschnittlichen Fahrleistung von nur ca. 1.500 Kilometern pro Jahr vernachlässigbar gering ist. Die FIVA ist daher der festen Überzeugung, dass dieser positive Aspekt „historischer“ Fahrzeugen bei der Einführung von Umweltzonen anerkannt werden sollte.

FIVA-Präsident Patrick Rollet erklärt: „Als historisch definiert die FIVA Kraftfahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und in historisch korrektem Zustand erhalten und nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet werden. Diese Fahrzeuge sind Teil unseres technischen Kulturerbes und sollten bei Überlegungen bezüglich der Luftverschmutzung in Städten nicht mit alten und schlecht erhaltenen Autos, die als billiges, alltägliches Fortbewegungsmittel dienen, in einen Topf geworfen werden.“

Laut FIVA gibt es zahlreiche gute Gründe dafür, dass die Umweltverschmutzung durch historische Fahrzeuge unerheblich ist:

  1. Oldtimer – Autos, Motorräder oder Nutzfahrzeuge – machen nur einen geringen Anteil unseres Kraftfahrzeugbestands aus und einen noch geringeren des Straßenverkehrs. Daher ist ihr Beitrag zur Luftverschmutzung entsprechend gering. Da sie im Allgemeinen nur zum Vergnügen verwendet werden, sind sie in Stadtgebieten kaum zu Stoßzeiten unterwegs. Aus den genannten Gründen spielen Emissionen von diesen kulturell bedeutenden Fahrzeugen statistisch keine Rolle.
  2. Bei Oldtimern handelt es sich um gut erhaltene Fahrzeuge, die die Umwelt mit einer sehr geringen durchschnittlichen Laufleistung von nur ca. 1.500 Kilometer pro Jahr wenig belasten. Besitzer von Oldtimern geben jährlich mehrere Tausend Euro für Restaurierung, Ersatzteile und Zubehör, Wartung und Reparatur aus.
  3. Oldtimer werden sorgsam gefahren, daher auch die sehr niedrigen Versicherungsprämien.
  4. Nur wenige historische Fahrzeuge sind mit Dieselmotoren ausgestattet (auf die viele Umweltzonen abstellen).

Patrick Rollet: „Oldtimer-Besitzer bewahren das automobile Kulturgut und stellen der Öffentlichkeit ein kostenloses Museum über die Geschichte und Kultur unserer automobilen Vergangenheit zur Verfügung, indem sie ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nutzen. Es wäre sehr bedauerlich, wenn dieser wichtige Aspekt unseres technischen Kulturerbes zunichte gemacht würde. Sämtliche Verbote oder Beschränkungen, die den Gebrauch historischer Fahrzeuge betreffen, sind nicht nur den Besitzern gegenüber unfair, sondern wirken sich auch auf Tausende von Kleinbetrieben aus, die von der Oldtimer-Bewegung abhängig sind. Viele EU-Länder haben bereits Ausnahmen für historische Fahrzeuge von den Umweltzonenregelungen beschlossen – dazu gehören Deutschland, Italien, Ungarn, die Tschechische Republik, Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich. Allerdings haben die verschiedenen Nationen unterschiedliche Regelungen und in manchen Ländern sind die Vorschriften von Ort zu Ort verschieden. Für Oldtimer-Besitzer ist das schwer nachvollziehbar.

„Zusammenfassend möchten wir unsere Interessen gegenüber EU-Abgeordneten zu drei Themen vertreten. Erstens soll es eine klare Definition von historischen Fahrzeugen geben, im Unterschied zu dem Begriff „altes“ Fahrzeug. Zweitens sollen historische Fahrzeuge von Umweltzonenregelungen ausgenommen werden. Und drittens soll die Ausnahme einheitlich Anwendung finden, d.h. nicht nur in einzelnen Ländern sondern EU-weit. Dort wo es Umweltzonen gibt oder geplant sind, ermutigen wir Oldtimer-Clubs und -Besitzer ebenfalls Einfluss auf die nationalen Regierungen zu nehmen.“