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Oldtimer-Weltverband FIVA – EU Update Mai 2021
FIVA-Beitrag zu Konsultation zum neuen politischen Rahmen der EU für die städtische Mobilität
Die FIVA hat sich zum „Fahrplan“ der EU-Kommission für einen neuen EU-Rahmen zur städtischen Mobilität geäußert (siehe Aktueller Stand April 2021) und bei dieser Gelegenheit:
- die Definition des Begriffs „historisches Fahrzeug“ bekräftigt;
- sich der Einschätzung im Fahrplan angeschlossen, dass sich das Engagement der Mitgliedstaaten zum Thema der städtischen Mobilität auf EU-Ebene als unzureichend erwiesen hat (…) und dass der Rahmen auf EU-Ebene keine Grundlage für den Austausch auf hoher Ebene bietet; sowie ihrer Besorgnis über das Eingeständnis der EU Ausdruck zu verleihen, dass Maßnahmen zur Lösung der städtischen Mobilitätsprobleme stückhaft bleiben und bei der Umsetzung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene unterschiedliche Ansätze verfolgt werden;
- des Weiteren zugestimmt, dass eine bessere Koordination der Ansätze vonnöten ist, vor allem angesichts des Fehlens eines gemeinsamen Rahmens für die Einrichtung von Umweltzonen und eines gemeinsamen Ansatzes für den Umgang mit historischen Fahrzeugen in Umweltzonen;
- festgestellt, dass sich dies darin zeigt, dass historische Fahrzeuge in manchen Umweltzonen aufgrund ihrer geringfügigen Nutzung, ihres guten Erhaltungszustandes und ihres Status als automobiles Kulturerbe von den Verboten ausgenommen sind, in anderen hingegen nicht unterschieden wird zwischen alten Fahrzeugen in schlechtem Zustand und historischen Fahrzeugen;
- erläutert, dass historische Fahrzeuge, wenn sie nicht ausgenommen sind, mit unverhältnismäßig hohen Einfahrtgebühren belegt werden oder ihnen die Einfahrt in Umweltzonen verboten wird. Die FIVA sieht darin eine ungerechte Behandlung von Geschäften und Betrieben der Oldtimerbranche und von Fahrzeughaltern, die in Umweltzonen ansässig sind, und hält dies zudem für wenig zielführend, da der Beitrag historischer Fahrzeuge zu den Emissionen aufgrund ihrer geringfügigen Nutzung verhältnismäßig vernachlässigbar ist;
- festgestellt, dass der Fahrplan eine transparente Kommunikation von Vorschriften zur Einfahrt von Fahrzeugen in städtische Bereiche fordert, gleichzeitig aber auch eingefordert, dass mit mehr Nachdruck auf gemeinsame Rahmenbedingungen für Umweltzonen hingearbeitet wird, da der Mangel an Gemeinsamkeit die Kraftfahrer verunsichert – und die Kommission aufgefordert, die Arbeit an Leitlinien für Umweltzonen wieder aufzunehmen. Dies bietet die beste Gewähr, dass für Umweltzonen künftig ähnliche Vorschriften gelten, und fördert so Verständnis und Befolgung seitens der Kraftfahrer. Außerdem bestünde dann die Möglichkeit zur Befolgung der Empfehlung der im Auftrag der Kommission 2017 durchgeführten Studie zu städtischen Zufahrtsregelungen für Fahrzeuge (UVARs), und zwar, dass die Kommunen historische Fahrzeuge aufgrund ihrer geringen Nutzung in den betroffenen Bereichen und ihres Beitrags zur Erhaltung des automobilen Kulturerbes von den Einfahrtverboten in Umweltzonen ausnehmen mögen;
- die Besorgnis der FIVA darüber ausgedrückt, dass es im Fahrplan von dessen Zielsetzungen heißt, diese könnten zu Initiativen führen, die die Schaffung eines Rahmens für die Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen zur Erreichung einer gänzlich emissionsfreien städtischen Mobilität (Null-Emissionen) bewirken;
- und schließlich der Hoffnung der FIVA Ausdruck verliehen, dass die EU erkennen möge, dass sich die Erhaltung des Automobilen Erbes für künftige Generationen und die Bestrebungen für eine nachhaltigere städtische Mobilität nicht gegenseitig ausschließen und dass Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge unter Umständen notwendig und angemessen sind.
Die EU-Kommission wird im Juni als Teil der Konsultation zum Fahrplan eine Reihe von Workshops veranstalten. Die FIVA wird sich an der Veranstaltung zu städtischen Zufahrtsregelungen für Fahrzeuge (UVARs) beteiligen.
INFORMATIONEN
Gericht kippt Umweltzone in Madrid
Das oberste spanische Gericht hat die 2018 in Madrid eingerichtete Umweltzone kassiert, mit der Begründung, dass sie nicht hinreichend den Anforderungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit genüge und auch nicht detailliert auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahme eingegangen sei. Das Verfahren war 2018 durch die damals oppositionelle Volkspartei (Partido Popular) angestoßen worden. Die Partei stellt gegenwärtig die Mehrheit im Stadtrat und hat nun für eine Regelung anstelle der Umweltzone zu sorgen, die gewährleistet, dass die Luftreinheit in Madrid den Grenzwerten der EU-Richtlinie über die Luftqualität entspricht.
„Fit for 55“ Maßnahmenpaket
Im Juli soll die EU-Kommission ihr „Fit for 55“ Maßnahmenbündel vorstellen. Dieses besteht aus einer Reihe von Initiativen im Zusammenhang mit den Klimaschutzmaßnahmen des Green Deal und insbesondere mit der geplanten 55%-igen Verringerung des CO2-Ausstoßes im Vergleich zum Emissionsstand von 1990 bis 2030.
Im Vorfeld der Ankündigungen hat sich eine Reihe von Organisationen ebenfalls entsprechend positioniert:
- In einer unlängst zu Ende gegangenen Konferenz haben Vertreter der Vereinigung der Europäischen Automobilindustrie, der Umweltorganisation Transport and Environment (Verkehr und Umwelt), der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, der Stabschef des EUKommissars für Klimaschutz Frans Timmermanns und der Vorsitzende des Umweltausschusses des EU-Parlaments alle zu erkennen gegeben, dass 2035 das beste Datum für die Beendigung des Verkaufs von Pkw und Nutzfahrzeugen mit fossilem Kraftstoff in der EU sei.
- Eine von Transport and Environment in Auftrag gegebene Studie kam zum Schluss, dass bei weiter steigenden Produktionszahlen die Vorlaufkosten für alle Klassen von Elektrofahrzeugen bis 2025-2027 niedriger sein könnten als die Kosten für mit fossilen Brennstoffen angetriebene Fahrzeuge.
- Fuels Europe, die Vertretung der europäischen Raffineriebetreiber bei der EU, hat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass man zur Überzeugung gelangt sei, dass Elektrofahrzeuge schließlich auf europäischen Straßen überwiegen werden, der gleichzeitig aber Investitionen in CO2-arme Flüssigkraftstoffe für Pkw und Nutzfahrzeuge als „No-Regret-Option“ einstuft, also eine Maßnahme, die mit oder ohne Folgen des Klimawandels ökonomisch, ökologisch und sozial sinnvoll ist, und CO2-arme Flüssigkraftstoffe als die wirksamste
Maßnahme zur Verringerung der Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bezeichnet, die zudem eine optimale Planung der Umsetzung von Infrastrukturen für elektrischen Strom und für Wasserstoff gewährleisten könne. Die Gruppe bestärkt die EUKommission darin, die Erhöhung des Anteils von CO2-armen Flüssigkraftstoffen vor allem über Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu fördern.
Oldtimer-Weltverband FIVA – EU Update Juni 2021
Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments ändert Bericht zur nachhaltigen und intelligenten Mobilität
Die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments haben Änderungen des Berichts von Ismail Ertug zur Strategie der Europäischen Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität (siehe aktueller Stand EU-Gesetzgebung, Dezember 2020) vorgeschlagen. Die Strategie beschreibt die sich wandelnde Welt des Straßenverkehrs, in der sich historische Fahrzeuge zunehmend von den neueren Elektrofahrzeugen, die von intelligenter Technologie unterstützt oder gesteuert werden, abheben werden.
Da historische Fahrzeuge unser automobiles Erbe sind und als solches erhalten werden müssen, damit auch künftige Generationen Freude daran haben können, haben die nationalen Vertretungen der FIVA (ANF) den jeweiligen Europaabgeordneten und Mitgliedern des Verkehrsausschusses gegenüber dargelegt, wie wichtig es ist, sich dafür einzusetzen, dass historische Fahrzeuge in einer sich wandelnden mobilen Welt einen Platz auf den Straßen haben. Aus diesem Grund wurden zwei Änderungen des Berichts vorgeschlagen. Eine davon stammt vom Berichterstatter und von Bernd Lange (Vorsitzender der Interessensgruppe Historische Fahrzeuge):
- [Das Europäische Parlament] erkennt an, dass historische Fahrzeuge unser Kulturerbe sind und die Erhaltung dieses Erbes mit der eingeschränkten Nutzung dieser besonderen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen verbunden ist; schlägt daher vor, synthetischen Kraftstoff als umweltfreundlichen Kraftstoff für historische Fahrzeuge zu nutzen sowie die gesetzliche Definition eines historischen Fahrzeugs wie z. B. gemäß Artikel 3(7) der Richtlinie 2014/45/EU zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen in der Mobilitätsstrategie und möglichen Gesetzgebung entsprechend zu berücksichtigen und ausreichend Spielraum für die Nutzung und Instandhaltung dieses Erbes zu gewährleisten;
Der andere Vorschlag kommt von der Fraktion Renew Europe (Europa erneuern/Søren Gade, Caroline Nagtegaal, José Ramón Bauzá Díaz, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet):
- [Das Europäische Parlament] erkennt das Kulturerbe historischer Fahrzeuge an. Daher wird die Kommission aufgefordert, den Wert historischer Fahrzeuge in der verkehrspolitischen Gesetzgebung zum Schutz der europäischen Flotte historischer Fahrzeuge zu erhalten;
Weitere nennenswerte Änderungen betreffen einen von EU-Abgeordneten geforderten Well-to-Wheel-Ansatz (von der Quelle bis zum Rad) bei den Abgasnormen anstatt eines Tank-to-Wheel-Ansatzes (vom Tank bis zum Rad) sowie einige zusätzliche Verweise auf „emissionsarme“ und „nachhaltige“ und „synthetische“ Kraftstoffe, wenn von den Zielen in Zusammenhang mit schadstofffreien Kraftstoffen die Rede ist.
Eine Änderung – vorgeschlagen von den Grünen – ist problematisch: „[Das Europäische Parlament] fordert ein Exportverbot aus der EU für Gebrauchtfahrzeuge, die als nicht verkehrstauglich gelten und die Euro-5-Abgasnorm nicht erfüllen, da der Export solcher Fahrzeuge negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, Abgase und Verschmutzung in Drittstaaten hat“. Die ANF haben gegenüber ihren nationalen EU-Abgeordneten bereits dargelegt, dass der Wortlaut dieses Änderungsvorschlags im Hinblick auf den weltweiten Verkauf historischer Fahrzeuge problematisch ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Formulierung abgeändert wird und historische Fahrzeuge von der angestrebten Regelung ausgenommen werden.
Der Ausschuss wird voraussichtlich nach der Sommerpause über den Bericht abstimmen.
Maßnahmen der FIVA: Im Vorfeld der Abstimmung wird die Gesetzgebungskommission die ANF bitten, bei ihren EU-Abgeordneten für die zwei oldtimerfreundlichen Änderungsvorschläge zu werben und sich dafür einsetzen, dass historische Fahrzeuge vom geforderten Exportverbot für ältere Fahrzeuge ausgenommen werden.
INFORMATION
Mitgliedsstaaten fordern Umstieg auf abgasfreie Fahrzeuge
Dänemark hat beim Ratstreffen der EU-Verkehrsminister im Juni ein Papier vorgelegt, wonach die EU eine klare Richtung und einen eindeutigen Gesetzesrahmen für Unternehmen und Verbraucher hinsichtlich des EU-weiten Auslaufdatums für Benzin- und Diesel-Pkw und -Transporter vorgeben muss, damit die Mitgliedsstaaten nationale Auslaufpläne entwickeln und Initiativen zur Unterstützung der Ladeinfrastruktur ergreifen können. Unterstützung hierfür kam von Österreich, Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta und den Niederlanden. Letztere hatten sich in diesem Jahr bereits mit einer ähnlichen Botschaft an die Europäische Kommission gewandt. Die Mitgliedsstaaten betonten die Bedeutung einer Richtungsvorgabe, damit die von der EU bis 2050 angestrebte Klimaneutralität erreicht, die Netto-Treibhausgasemissionen von Haushalten bis 2030 um mindestens 55 % gesenkt und die Emissionen im Verkehrssektor bis 2050 um 90 % – eine Zielsetzung des Europäischen Grünen Deals – reduziert werden können.
Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet Verkehrssicherheitsbericht
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Bericht verabschiedet, der effektive Maßnahmen für nötig erachtet, damit es im Jahr 2050 auch tatsächlich wie angestrebt keine Verkehrstoten in Europa gibt. Der Ausschuss
- fordert von der Kommission eine Empfehlung zur Anwendung sicherer Höchstgeschwindigkeiten wie beispielsweise 30 km/h in Wohngebieten und Gebieten mit starkem Radfahrer- und Fußgängerverkehr
- fordert von der Kommission die Einführung einer Null-Toleranz-Regelung für Alkohol am Steuer, da etwa 25 % der tödlichen Verkehrsunfälle auf Alkohol zurückzuführen sind
- begrüßt die jüngste Überarbeitung der Allgemeinen Sicherheitsverordnung, wonach EU-weit ab 2022 Fahrzeuge mit neuen, fortschrittlichen Sicherheitssystemen wie intelligenten Geschwindigkeits- und Spurassistenten ausgestattet sein müssen
- bittet die Kommission um Überlegungen, mobile und elektronische Endgeräte von Fahrern mit einem Sicherheitsmodus auszustatten, um Ablenkung während der Fahrt zu vermeiden
- fordert Steueranreize und attraktive Kfz-Versicherungsmodelle bei Kauf und Nutzung von Fahrzeugen, die die höchsten Sicherheitsstandards erfüllen
- fordert von der Kommission die Einrichtung einer Europäischen Agentur für Straßenverkehr zur Förderung eines nachhaltigen, sicheren und intelligenten Straßenverkehrs.
Forschungspartnerschaften der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission ist eine Reihe von Partnerschaften mit der Industrie eingegangen und stellt im Rahmen von Horizont Europa Fördermittel in Höhe von über € 8 Milliarden für flächendeckende, innovative Lösungen zu Verfügung. Drei Partnerschaften widmen sich dem Straßenverkehr:
- European Partnership towards Zero-emission Road Transport (2Zero, europäische Partnerschaft für abgasfreien Straßenverkehr), die das Ziel verfolgt, die Entwicklung eines abgasarmen Verkehrs zu beschleunigen
- European Partnership for Connected, Cooperative and Automated Mobility (CCAM, europäische Partnerschaft für vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität), die die Einführung innovativer, vernetzter, kooperativer und automatisierter Mobilitätstechnologien und -dienste vorantreiben möchte
- European Partnership for Batteries (europäische Partnerschaft für Batterien), die das Ziel hat, die Entwicklung eines europäischen Forschungs- und Innovationsökosystems zur Batterieentwicklung und -herstellung für die nächste Generation stationärer und mobiler Anwendungen zu fördern.
Nachhaltigkeitsbericht der FIM
Der veröffentlichte Bericht steht unter https://sustainability.fim-moto.com/1-1/ zur Verfügung.