FIVA – gegen den Strom !

Elektrifizierung historischer Fahrzeuge – Stellungnahme der FIVA

Mehr und mehr kommerzielle Ausrüster bieten die Umrüstung historischer Fahrzeuge auf Elektroantrieb an. Dabei wird der gesamte Antrieb durch einen Elektroantrieb und Akkus ersetzt.

So würden die Fahrzeuge ihr historisches Erscheinungsbild behalten und gleichzeitig die aktuellen Umweltstandards erfüllen. Mehr Leistung sei ein weiterer Vorteil einer solchen Umrüstung. Einige Umrüster haben sogar Genehmigung der offiziellen Typengenehmigungs-/Zertifizierungsstellen, dass das Fahrzeug die Original-Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) behalten darf, obwohl der Antrieb fast vollständig ausgetauscht wurde.

FIVA-Standpunkt zur Elektrifizierung

Für den Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) ist es nachvollziehbar, dass einige Halter ihr Fahrzeug elektrifizieren möchten. Selbstverständlich kann jeder im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen selbst über Änderungen entscheiden.

Als Organisation, die sich für den Erhalt und Schutz sowie die Förderung historischer Fahrzeuge einsetzt, kann die FIVA allerdings Haltern und Gesetzgebern den Austausch des Antriebs in historischen Fahrzeugen durch moderne Elektrokomponenten (Motor und Akku) nicht empfehlen.

Historische Fahrzeuge, deren Original-Verbrennungsmotor durch einen Elektromotor ersetzt wurde, gelten laut Definition der FIVA nicht mehr als historisch. Ein solcher Umbau steht dem Ziel entgegen, historische Fahrzeuge und das damit verbundene Kulturgut zu erhalten. Aus Sicht der FIVA sind umgerüstete Fahrzeuge nur dann weiterhin historisch, wenn die Umbauten zeitgenössisch sind.

Elektro-„Karmann“ auf der TechnoClassica 2019

Nach der Definition der FIVA ist ein historisches Fahrzeug ‚ein mechanisch angetriebenes Straßenfahrzeug‘, das

  • mindestens 30 Jahre alt ist
  • in historisch korrektem Zustand erhalten ist
  • nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet wird
  • Teil unseres technischen Kulturerbes ist.

Tiddo Bresters, FIVA-Vizepräsident für Gesetzgebung, erläutert dazu: „Unserer Ansicht nach ist ein Fahrzeug nicht allein aufgrund seiner Karosserieform ‚historisch‘, sondern vor allem dann, wenn es als Ganzes original ist.“

Entscheidet sich ein Eigentümer, eine Werkstatt oder ein Hersteller für derartige Umbauten eines historischen Fahrzeugs, ist nach Ansicht der FIVA unbedingt darauf zu achten, dass Veränderungen reversibel sind und die Originalteile gekennzeichnet und sicher verwahrt werden. So kann gegebenenfalls der Originalzustand des Fahrzeugs wiederhergestellt werden, und das Fahrzeug gilt dann wieder als historisch.

Hier gehts zur FIVA-Website: www.fiva.org