Während in Deutschland das H-Kennzeichen nur an ein Gutachten von TÜV, DEKRA, KüS etc. gebunden ist, scheint die Schweiz einen Schritt weiter zu gehen. Die neusten Weisungen des Bundesamts für Straßen (ASTRA) lassen aufhorchen: Künftig kann der FIVA-Pass für die Prüfung als Veteranenfahrzeug verlangt werden. Grund für die Verschärfung der Prüfungsbedingungen sind gemäss ASTRA die Schwierigkeiten, auf welche die Straßenverkehrsämter offenbar stoßen. So hätten die Verkehrsexperten zunehmend Mühe, die ursprüngliche Ausführung sowie den optisch und technisch einwandfreien Zustand der Fahrzeuge zu beurteilen, wodurch unerfreuliche Diskussionen mit den Haltern entstünden.
Gegen klare Verhältnisse und eine saubere Bewertung der historischen Bedeutung der Fahrzeuge, wie man sie aufgrund der FIVA-Richtlinien und -Kategorien erwarten kann, ist nichts einzuwenden. Die neuen Vorschriften bringen dem Fahrzeughalter allerdings zusätzliche Kosten für den FIVA-Pass sowie die dafür notwendige historisch-technische Expertise und den Clubs eine Menge Mehrarbeit. Brisant ist, dass die Idee, für Veteranenprüfungen den FIVA-Pass zu verlangen, nicht etwa von Seiten der Verwaltung, sondern vom einen der beiden schweizerischen Dachverbände, nämlich der Fédération Suisse des Véhicules Anciens (FSVA) eingebracht wurde. Sie ist – wie auch der SDHM – Mitglied der FIVA.
Für die Fahrzeughalter und Clubs wird es nun wichtig zu wissen, was wirklich geschieht: Gemäss der neuen Weisung des ASTRA „können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA-ID-Card verlangt werden“. Können, müssen aber nicht zwingend! Es bleibt zu hoffen, dass bei den Strassenverkehrsämtern nach wie vor der gesunde Menschen- und Sachverstand obwiegt und FIVA-ID-Karten nur in wirklich schwierigen Fällen – die es durchaus gibt – eingefordert werden. Weil aber lediglich die Gesetzgebung eidgenössisch ist, die Fahrzeugprüfung hingegen in die Hoheit der Kantone fällt, ist zu befürchten, dass die grossen kantonalen Unterschiede weiterhin bestehen bleiben oder sich sogar noch verschärfen werden. Würde die Weisung des ASTRA konsequent umgesetzt, so bedeutete dies für unseren Club, dass wir jährlich gegen 100 Fahrzeuge unserer Mitglieder auf ihre historisch-technische Qualität prüfen müssten. Dass ein solcher Einsatz nicht kostenlos sein kann, leuchtet ein.
Um die Fachleute des Clubs vorzubereiten, haben die beiden schweizerischen Dachverbände, der FSVA und der SDHM, am 10. Januar 2009 in Wiedlisbach eine praktische Schulung durchgeführt, an der auch die Typenobmänner und technischen Delegierten vieler Clubs teilnahmen. Der SDHM, dem viele Clubs angeschlossen sind, war allerdings lediglich auf dem Briefpapier präsent und hat sich auch im Vorfeld zum brisanten Thema in Zurückhaltung geübt.
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