Tipps zur Probefahrt – Autokauf – Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet
Vereinbarungen mit dem Verkäufer
Bisher sicherlich unüblich, aber wer einmal reingefallen ist…. sollte sich über die folgenden Punkte einmal Gedanken machen! Ratsam ist der Abschluß einer schriftliche Probefahrtvereinbarung mit dem Verkäufer, darin sollte der Zeitraum, die maximal zu fahrenden Kilometer, die Spritkosten-Übernahme und die Kasko-Selbstbeteiligung im Schadensfall festgelegt sein. Haftpflichtschäden gehen auf die Police des Händlers, weil der Kaufinteressent ein „berechtigter Fahrer“ ist. Einen Schaden an einem privaten Gebrauchtwagen muss jedoch der Probefahrer zahlen. Deshalb sollten Sie sich mit einer formlosen schriftlichen Vereinbarung von dieser Haftung befreien.
Worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten
Während der Probefahrt zum TÜV NORD VertrauensCheck
Nutzen Sie die Probefahrt, um den anvisierten Gebrauchten von unseren ausgewiesenen Experten gründlich durchchecken zu lassen. Ob Technik-, Karosserie- oder Unfallschäden – wir sehen auch, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Dazu untersuchen wir über 80 Prüfpunkte. Für nur 59,75 Euro (oder für 39,90 Euro in Verbindung mit der Hauptuntersuchung) erfahren Sie die ganze Wahrheit über das Auto und sind vor bösen Überraschungen gefeit. Und das sichere Gefühl, dem „neuen“ Gebrauchten wirklich vertrauen zu können, ist einfach unbezahlbar! Hier erfahren Sie näheres zum TÜV NORD VertrauensCheck.
Tipps für Verkäufer
Auch für Verkäufer gibt es einiges zu beachten. Kaufinteressenten, die keinen Führerschein und keinen Personalausweis vorlegen können, scheiden grundsätzlich aus. Kommt der Probefahrer mit dem Wagen nicht wieder zurück, gilt dieser nicht als gestohlen, sondern „nur“ als unterschlagen. Von der Kasko-Versicherung sehen Sie dann keinen Cent. Deshalb sollten Sie bei der Probefahrt lieber mitfahren.
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QUELLE: TÜV NORD