Es sind verschiedene Anlässe, die zu einem Führerscheinentzug führen: Wenn Sie beispielsweise wiederholt oder mit hohen Mengen Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind. Aber auch wenn Sie zu viele Punkte angesammelt haben, wird Ihnen der Führerschein in der Regel entzogen. Wenn Sie ihn wieder haben wollen, sollten Sie sich frühzeitig über Auflagen und entsprechende Möglichkeiten informieren.
Was passiert, wenn der Führerscheinentzug angeordnet wird?
Grundsätzlich kann man beim Führerscheinentzug zwei Situationen unterscheiden:
Zum einen kann Ihnen das Gericht den Führerschein nach einer Verkehrsstraftat mit einer sogenannten Sperrfrist für bestimmte Zeit entziehen. Mit Ablauf dieser festgelegten „Straf-Dauer“ beantragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Andererseits kann Ihnen auch die Führerscheinstelle, z.B. nach Erreichen von 18 Punkten, Ihre Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob die Gründe für Ihren Führerscheinentzug mit der Auflage MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verbunden sind. In dem Fall müssen Sie Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erst ein positives MPU-Gutachten vorlegen, bevor Sie Ihren Führerschein zurück bekommen.
Führerscheinentzug – was können Betroffene tun?
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen eine MPU auferlegt hat, um den Führerschein wieder zu bekommen, sollten Sie sich schnellstmöglich, aber unbedingt seriös informieren. Beim Führerscheinentzug ist jede Vorgeschichte individuell und so sind es auch die Anforderungen in der MPU. Lassen Sie sich daher unbedingt professionell beraten, bevor Sie etwas Voreiliges oder womöglich gar nichts tun. Bei der MPU-Beratung von Nord-Kurs (TÜV NORD GROUP) erläutern Ihnen erfahrene Verkehrspsychologen in einem einstündigen Gespräch alles über Ihren Fall, Ihre Chancen und Möglichkeiten zur MPU-Vorbereitung.
Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol – Das sollten Sie unbedingt wissen!
Je nachdem, wie Ihr Führerscheinentzug vom Gutachter eingestuft wird, müssen Sie bei einem Alkohol- oder Drogenhintergrund ggf. einen Abstinenznachweis von bis zu 12 Monaten in der MPU vorlegen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kandidaten das erst in der Untersuchung erfahren. Dann haben Sie nach ihrem Führerscheinentzug ggf. bereits eine Sperrfrist abgewartet, das Geld für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung „umsonst“ bezahlt und müssen ab dem Zeitpunkt noch ein Jahr lang Abstinenznachweise sammeln, bevor eine zweite Untersuchung Aussicht auf Erfolg hat.
Wichtiger Hinweis:
Dass bei Ihrem Führerscheinentzug Abstinenznachweise in der MPU gefordert werden, erfahren Sie in der Regel nicht von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Sie sollten sich daher unbedingt vorbereiten und zur MPU-Beratung gehen.
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