Ab kommendem Jahr gibt es eine große Neuerung im Verkehrsrecht: Führerscheine sind ab dem 19. Januar 2013 nicht mehr unbegrenzt gültig.
Alle Scheine, die nach diesem Datum ausgestellt werden, gelten nur noch 15 Jahre. Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden, verfallen am 19. Januar 2033. Danach müssen sie neu beantragt werden.
Hintergrund dieser Neuregelung ist das EU-Recht: Derzeit werden die Führerscheine nicht zentral erfasst. Sie sind nur bei dem Amt vermerkt, das sie ausgestellt hat. Es gibt kein bundesweites und schon gar kein EU-weites Register. Das will die EU nun ändern. So soll auch „Führerschein-Tourismus“ verhindert werden: Wer in seinem Land die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, kann sie derzeit in einem anderem erneut machen.
Ein weiterer Grund für die gesetzliche Änderung ist, dass dank neuer technischer Methoden Dokumente immer fälschungssicherer gestaltet werden können. Der regelmäßige Tausch der Führerscheine soll besser vor Missbrauch schützen. Auch sorgt das Verfallsdatum der Scheine dafür, dass die Fotos auf den Dokumenten aktueller sind als bisher.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Scheins kann er einfach neu beantragt werden. Der Besitzer muss lediglich ein neues Foto liefern und die Kosten für die Erstellung eines neuen Dokuments tragen. Derzeit sind das 24 Euro. Eine Pflichtuntersuchung des Führerscheininhabers ist nicht (noch) nötig: Die EU hat es ihren Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie eine derartige Untersuchung einführen wollen oder nicht. Deutschland hat sich dagegen entschieden.
Wer nach 15 Jahren bzw. 2033 mit einer ungültigen Fahrerlaubnis erwischt wird, muss ebenfalls nichts Schwerwiegendes befürchten. Er muss ein Verwarnungsgeld zahlen und sich um die Verlängerung des Scheins kümmern.
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