„Steter Tropfen höhlt den Stein – ein reges Mitglied des MB Strich Acht Club Deutschland e.V. hat mit viel Fachwissen, Einlesen in die entsprechenden Paragraphen und mit viel Ausdauer den DEUVET und den TÜV Süd von der möglichen Eintragung einer Gasanlage in ein Fahrzueg mit H-Kennzeichen überzeugt. Im Weiteren lesen Sie die offizielle Pressemitteilung des DEUVET: In der letzten Zeit gab es häufige Anfragen über die Ausrüstung von Oldtimern mit sogenannten „“Autogasanlagen““ zum Antrieb der Motoren. Diese wurde meist negativ beschieden, da ein nachträglicher Umbau immer einen großen Eingriff in den Antriebsstrang eines Fahrzeugs bedeutete. Da bereits in den 70er-Jahren eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen nachträglich oder in selteneren Fällen bereits ab Werk mit einer solchen Gasanlage ausgerüstet wurde, stellt ein solcher Umbau quasi eine zeitgenössische Umrüstung dar, welche im Anforderungskatalog zum §21c StVZO ausdrücklich positiv bezüglich des histori-schen Kennzeichens aufgeführt ist. Da nicht mehr eindeutig nachvollziehbar ist, welche Fahrzeuge damals mit einer Gasanlage ausgerüstet worden sind, und auch vermieden werden soll, daß ein spezieller, aufwändiger Katalog erstellt wird, wird folgende Vorgehensweise bei der Abnahme eines umgebauten Fahrzeugs propagiert. Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig. Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind. Fahrzeuge ab etwa Mitte der 60er-Jahre haben die Möglichkeit, eine positive Begutachtung bezüglich des H-Kennzeichens zu bekommen, wenn sich der amtlich anerkannte Sachverständige vom zeitgenössischen Charakter des Umbaus überzeugt hat. Genauere Vorgaben sollen nicht gemacht werden. Nicht tangiert von diesen Aussagen sind natürlich Fahrzeuge mit Holzgas-Generatoren, die es bis ca. 1951 noch gegeben hat. So können Fahrzeuge aus der Zeit bis Anfang der 50er-Jahre auch nachträglich damit ausgerüstet werden, auch wenn dazu aufgrund der Umweltbelastung und des hohen Aufwandes nicht geraten wird. Fazit Damit können nun diejenigen Fahrzeuge, für die die meisten Anfragen kommen, in der Regel positiv begutachtet werden und die Halter/innen kommen in den Genuss der Steuererleichterung und einer nicht so stark steuerbelasteten Kraftstoffart. Außerdem tun sie damit in fast allen Fällen etwas für die Umwelt. Ein Erfolg der ohne die intensive Zusammenarbeit zwischen DEUVET und TÜV Süd nicht möglich gewesen wäre.“