Hätten Sie es gewusst? Rückfahrscheinwerfer nur bei Fahrlicht!

Die folgende Geschichte ist auch wieder selbst erlebt und geschraubt…

Rückfahrscheinwerfer W189

Mercedes 300 d „Adenauer“

Baujahr 1958

Ich muss etwas ausholen… unser erster Adenauer in der Familie war ein deutsches Fahrzeug mit Trennscheibe aus dem Baujahr 1960. Diesen Wagen fuhren wir über 15 Jahre lang und haben ihn dabei technisch und optisch wieder ansehnlich gemacht. Trotzdem bleib leider durch die Trennscheibe ein ewig fader Beigeschmack, da spätestens nach 200km die Beine einschliefen… der Platz im Fahrerabteil war weder für meinen Vater (1,90m) oder mich (1,92m) wirklich ausreichend.

3-0-0 d 1960

Und so kam es, dass der Wagen verkauft und ein paar Jahre später ein Adenauer OHNE Trennscheibe gekauft wurde. der Wagen ist Baujahr 1957/58. Die letzte Schraube wurde 1957 festgezogen und dann wurde er nach San Franzisco verschifft und dadurch erst 1958 zugelassen.

Bei den ersten beiden TÜV-Terminen bemängelte der Prüfer immer den nicht funktionierenden Rückfahrscheinwerfer… das ließ uns beiden Elektromeistern (nicht KfZ!!!) dann irgendwann keine Ruhe mehr und wir gingen auf die Suche nach dem Problem, ein Austausch der optisch einwandfreien Soffitten-Lampen brachte keine Erleuchtung!

Also dann > Messen, Sicherungen reinigen, Kabelbaum verfolgen. Kein Fehler festzustellen.

Also den Schaltplan hernehmen. Ach wir haben doch den vom 60er noch in GROSS kopiert an der Wand hängen… Leitungsweg verfolgen… es muss am Rückfahrlichtschalter Strom anliegen, liegt aber nicht an! Wir haben den Schaltplan zig mal überprüft… und genau das war unser Fehler!

Bei den Fahrzeugen vor 1959/60 wird der Rückfahrscheinwerfer nur dann angesteuert / der Schalter mit Strom versorgt, wenn auch das Fahrlicht eingeschaltet ist!

WARUM?

Weil man damals das bessere Ausleuchten des rückwärtigen Bereichs im Auge hatte und nicht das Kenntlich machen, dass man nun rückwärts fahren möchte.

Es muss irgendwann zu diesem Thema wohl angeblich auch eine Gesetzesänderung gegeben haben, vielleicht weiß ein/e Leser/in mehr? Ich würde mich über eine Erklärung (hier als Kommentar) oder eine Email an Joerg.Maschke@MVConline.de sehr freuen.

3-0-0 d 1958

Also einfach beim nächsten TÜV-Termin das Licht anlassen und dann den Rückwärtsgang einlegen und schon gibt es keine Beanstandung mehr!

Hätten Sie DAS gewusst?