Zahlreiche italienische Städte haben ihre Innenstädte für den touristischen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt oder die Zufahrtsberechtigung stark eingeschränkt und diese als Fahrverbotszonen bzw. Zonen mit Verkehrsbeschränkung ausgewiesen (italienisch: Zona a traffico limitato / abgekürzt: ZTL). Sie betreffen in vielen Fällen die historischen Stadtzentren, die auf diese Weise vom Verkehr weitgehend verschont bleiben sollen.
Deutsche Autofahrer fahren häufig – trotz vorhandener Beschilderung – unbewusst in die betreffenden Innenstädte und damit in die verkehrsbeschränkten Zonen ein. Dies hat dann im Regelfall ein nicht unerhebliches Bußgeld zur Folge. Die Juristische Zentrale des ADAC informiert in beigefügter, aktualisierter Übersicht über die wichtigsten, für deutsche Autofahrer bedeutsamen Regelungen und eventuell vorhandene Ausnahmeregelungen hinsichtlich dieser Fahrverbotszonen.
Leider ist diese Liste nur den Vorständen der ADAC Regionalclubs vorbehalten, ADAC Mitglieder können sich dort oder direkt bei der Juristischen Zentrale informieren.
Den bisher an dieser Stelle veröffentlichten Text dürfen wir auf Wunsch der Juristischen Zentrale hier nicht mehr veröffentlichen, SCHADE !