Jeder dreht sie anders, die HU-Plaketten

deuvet1Das Zurückdrehen der Plaketten bei überzogener HU erfolgt nicht einheitlich. Würde man seine HU um 23 Monate überziehen, müsste nach der aktuellen Rechtslage eine Plakette für einen Monat geklebt werden und man sähe seinen Prüfingenieur im nächsten Monat schon wieder – für die nächste HU. Wie verabschiedet man sich dann von seinem Prüfingenieur? Am besten mit „bis später“ statt mit „auf Wiedersehen“.

Was ist wenn man einen Pkw 47 Monate nach der letzten HU wieder vorführt? Klebt der Prüfingenieur dann 2 Plaketten übereinander mit Fristablauf in einem Monat? Nimmt die Überwachungsorganisation dann die doppelte Gebühr?
Geht man streng nach dem Wortlaut der Vorschrift, müssten tatsächlich 2 Plaketten übereinander geklebt werden.

Jedem wird klar, dass dies in technischer Hinsicht keinen Sinn macht, sondern schlicht und ergreifend eine Strafsanktion ist, die nicht ins Zulassungsrecht, sondern in die Sanktionsvorschriften, wie z.B. das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder die Bußgeldvorschriften gehört.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kfz während der 24-monatigen HU-Frist verkehrsunsicher wird, kann nicht davon abhängen, ob der Halter rechtzeitig bei der Überwachungsorganisation vorstellig geworden ist.

Gerade im Bereich der Oldtimer und Freizeitfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge häufig über einen bestimmten Zeitraum nicht im öffentlichen Verkehr bewegt, weil sie entweder einfach nicht gebraucht werden oder aber sich in einer Restaurierungsphase befinden. Oldtimerfahrer sind also weit überdurchschnittlich von der Sanktion des Plakettendrehens betroffen.
Gleichzeitig schneiden Oldtimer gegenüber Alltagsfahrzeugen bei der HU überdurchschnittlich gut ab.
In diesen Fällen trifft die Sanktion des Plakettendrehens also noch nicht einmal den Richtigen! In der Praxis ist die Verfahrensweise vielfältig. Jedes Bundesland dreht ein wenig anders. So beteiligt sich das Saarland am lustigen Plakettendrehen überhaupt nicht und gewährt – unabhängig vom Fristablauf – die Plakette z.B. bei Pkw jeweils für volle 24 Monate. Auch in Hessen zeigt man Herz im Hinblick auf diese unsinnige Vorschrift. Hier wird für Pkws die Plakette bei Fristüberschreitung für maximal 6 Monate zurückgedreht. Einige Bundesländer verfahren streng nach Vorschrift und drehen bis zu 23 Monate zurück.

Daher hat sich der DEUVET das Ziel gesetzt, das leidige Thema des Plakettendrehens erneut in die Diskussion zu bringen, mit dem Ziel wieder eine klare Trennung zwischen Zulassungsrecht und Sanktionsrecht zu erhalten. Denn: Plakettendrehen macht keinen Sinn und benachteiligt zudem Oldtimerfahrer, die überdurchschnittlich häufig von Stillstandszeiten ihrer Fahrzeuge betroffen sind. In einem ersten Schritt hat man alle Landesverkehrsministerien um eine Stellungnahme zur Verfahrensweise in ihrem Bundesland gebeten, um einen lückenlosen, bundesweiten Überblick zu erhalten und so weitere Schritte vorzubereiten. (QUELLE: DEUVET)