Viele Mitglieder von Oldtimer- und Youngtimer-Clubs sind gute und begeisterte „Schrauber“. Dies bringt es manchmal mit sich, dass ein betriebsunfähiges Fahrzeug abzuschleppen ist. Hier ist jedoch Vorsicht angebracht. Es gibt allerlei juristische Fallstricke rund ums Abschleppen. Wir möchten dies daher etwas näher rechtlich durchleuchten. Schließlich wollen wir Ihnen noch kurz aufzeigen, welche „Spielregeln“ bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen vor und nach der Zulassung gelten.
Leider ist diese Liste nur den Vorständen der ADAC Regionalclubs vorbehalten, ADAC Mitglieder können sich dort oder direkt bei der Juristischen Zentrale informieren.
Den bisher an dieser Stelle veröffentlichten Text dürfen wir auf Wunsch der Juristischen Zentrale hier nicht mehr veröffentlichen, SCHADE !