Kein H-Kennzeichen für verbastelte Youngtimer

„Getunte Youngtimer gehören wohl zu den Aufsehen erregenderen Fahrzeugen. VW Käfer mit herunter gesetztem Dach, tiefer gelegte Opel Manta mit breiten Kotflügeln und Spoilern oder Ford Granada mit hoch gelegter Hinterachse bekommen Autofahrer schließlich nicht alle Nase lang zu Gesicht. In der Oldtimer-Szene sind solche Extremumbauten jedoch verpönt. Und den Hinguck-Faktor müssen Besitzer von Fun-Cars und Hot-Rods unter Umständen teuer bezahlen: Verbastelten Youngtimern, wie Kritiker diese Autos nennen, kann nämlich das steuerbegünstigte H-Kennzeichen verwehrt werden – ganz abgesehen vom geringeren Wiederverkaufswert. Um getunte Youngtimer – also umgebaute klassische Alltagsautos der frühen siebziger Jahre – mit Oldtimerkennzeichen zulassen zu können, kommt es laut Maik Hirschfeld, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Motorveteranen-Clubs Deutschland (DEUVET) in Frankfurt, auf den Zeitpunkt des Umbaus an. „“Bei Umbauten, die älter als 20 Jahre sind, gelten die Fahrzeuge noch als historisch““, sagt der Oldtimer-Experte. Schwieriger sei der Fall, wenn ein Youngtimer heute umgerüstet wird. Dann sei zu prüfen, ob die verwendeten Zubehörteile als historisch gelten. Kaum Chancen auf den Erhalt des H-Kennzeichens hätten hingegen in der Regel Bastler, die in historische Fahrzeuge aktuelle Technik einbauen – etwa Spoiler und Schweller aus dem neuesten Tuning-Katalog oder einen Motor heutiger Bauart. Gleiches gilt laut Hirschfeld für Extremumbauten, die sich nur schwer zurückrüsten lassen und den Charakter des Autos komplett verändern. Dazu zählten abgesägte Dächer oder Kotflügelverbreiterungen aus Stahl. Eher unproblematisch für die Einstufung als Oldtimer ist dem Experten zufolge die Verwendung neuer Rad-Reifen-Kombinationen. Auch wer seinen Youngtimer nachträglich mit Sicherheitsgurten ausstattet oder eine alte Einkreisbremsanlage durch ein modernes Zweikreisbremssystem ersetzt, dürfte keine Probleme mit den Sachverständigen haben. Diese begutachten laut dem TÜV Süddeutschland bei der Oldtimer-Abnahme vor allem, ob sich die Fahrzeuge in einem «erhaltungswürdigen» Zustand befinden, und ob die Originalität gegeben ist. Hintergrund ist dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg zufolge, dass das Historische-Kennzeichen für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren – erkennbar an einem „“H““ als Schlussbuchstaben – zur Pflege des technischen Kulturgutes dient. Extremumbauten sind in diesem Sinne nicht als Kulturgut anzusehen, und kommen folglich nicht in den Genuss der mit dem H-Kennzeichen verbundenen günstigeren Kfz-Steuer: Unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoß werden die Autos pauschal mit 191,73 Euro jährlich besteuert. Unter Oldtimer-Liebhabern, die sich dem originalgetreuen Erhalt historischer Fahrzeuge verschrieben haben, sind extreme Basteleien an Oldtimern ohnehin ungern gesehen. Einen alten VW-Bus tiefer zu legen oder das Dach eines Käfers herunter zu setzen sei wohl die „“brutalste Art““ des Umbaus, findet Hanss Christian Lange von der Brezelfenstervereinigung in Hamburg, einem der ältesten VW-Käfer-Clubs in Deutschland, der sich um die Pflege von Uralt-Käfern kümmert. Umgerüstete Rennsport-Versionen können auch laut DEUVET-Experte Maik Hirschfeld durchaus das H-Kennzeichen erhalten. Lassen sich die Sachverständigen nicht überzeugen, kann ein umgebauter Youngtimer Hirschfeld zufolge immer noch als normales Fahrzeug abgenommen und zugelassen werden. Neben der Gefahr, dass ein Extremumbau eines Youngtimers nicht genehmigt wird, droht tollkühnen Bastlern auch ein Wertverlust. Echte Hot Rods entstanden übrigens bereits Mitte der Vierziger Jahre in USA und sind demnach auch historisch!“