Keine AU-Plaketten mehr ab 2010

Wir hatten uns schon fast daran gewöhnt, dass jeder Fahrzeughalter nicht nur sein obligatorisches TÜV-Siegel (richtiger heißt es HU-Plakette) auf dem hinteren Kennzeichen haben muss, sondern dass auch vorne solch ein Kleber in Hexagon-Form angebracht ist. In der Lebenszeit der AU (AbgasUntersuchung) hieß sie zunächst ASU (AbgasSonderUntersuchung) und war im Gegensatz zur Hauptuntersuchung jedes Jahr fällig. Das möglicherweise auch noch zu höchst unterschiedlichen Terminen. Dann wurden Diesel-Fahrzeuge anders behandelt als Benziner und Fahrzeuge vor Erstzulassung 1.7.1969 brauchten gar keine.
Wenn sie gültig sind kleben noch grüne, rosafarbene und braune Plaketten auf den vorderen Nummernschildern jedes Autos – doch sie werden nun nach und nach verschwinden. Die bisher eigenständige Abgasuntersuchung (AU) wird zum 1.Januar 2010 in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. In Zukunft gibt es für das Bestehen der HU und den Nachweis der vorgeschriebenen Abgaswerte nur noch den runden Aufkleber für das Heckkennzeichen. Und somit werden die sechseckigen AU-Plaketten nach rund 25 Jahren überflüssig.
Grund ist, dass „On-Board-Diagnosesysteme“ (OBD) bereits heute das Abgasverhalten von vielen neueren Kraftfahrzeugen permanent überwachen und bei den technischen Untersuchungen nur noch ausgelesen werden müssen. Für Kfz mit OBD und für Motorräder gilt die Zusammenfassung mit der HU bereits seit April 2006. Ab 2010 wird die Abgasuntersuchung nun für alle Kfz integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung  und damit immer zeitgleich nachgewiesen. Wobei die Untersuchung des OBD-Abgasreinigungssystems in anerkannten Werkstätten nach wie vor gesondert durchgeführt werden kann. Am Prüfmodus und den -intervallen wird sich nichts ändern. Nach wie vor bleiben Besitzer von in Deutschland zugelassenen Kfz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen HU und AU durchführen zu lassen. Bei einem Neufahrzeug zum ersten Mal nach drei Jahren, anschließend jeweils alle zwei Jahre.
In diesem Zusammenhang regt der AvD an, die Regelung zur Abgasuntersuchung von Oldtimern zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Alle historischen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und somit die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllen, sollten von der AU-Pflicht befreit werden. Momentan sind beispielsweise Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden und Diesel, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden, von der AU-Pflicht ausgenommen. Fahrzeuge mit rotem 07er-Kennzeichen müssen ebenfalls keine Abgasuntersuchung durchführen lassen (§ 47a StVZO). Der AvD würde begrüßen, wenn die unterschiedlichen Stichtagsregelungen harmonisiert und somit für Oldtimer vereinfacht würden.